Vater, Sohn Beziehung: Oft nicht so wie es vielleicht äußerlich erscheinen mag.
Die Macht der Kränkung, auch hier kommt diese zum Vorschein: Was genau, müssen Gutachter nun feststellen.
Laut Polizeibericht, war der Sohn aggressiv und stand unter Alkohol Einfluss, er soll sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung des Vater verschafft haben, was dann geschah?
Es wird von Schreiduellen berichtet und einem tödlichen Schlag, der Sohn soll später auch gegen die Polizisten aggressiv vorgegangen sein.
Polizeibericht:
Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte sich der 29-jährige Beschuldigte gewaltsam Zutritt zur Wohnung seines 52-jährigen Vaters verschafft haben. In der Wohnung kam es dann zu einem heftigen und lautstarken Streit sowie zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den bei-den. Darauf wurden Nachbarn aufmerksam, begaben sich zur Wohnung des Opfers und versuchten beruhigend auf den Sohn einzuwirken. In dieser Zeit konnte der verletzte Vater aus seiner Wohnung ins Freie vor die Wohnanlage gelangen, wo er das Bewusstsein verlor.
Bei seiner Festnahme verhielt sich der Beschuldigte auch der einschreitenden Polizei gegenüber aggressiv.
Es gibt aktuell keine Hinweise, dass ein weiteres Tatmittel, wie zB. eine Waffe, bei der Tat eingesetzt wurde. Die Obduktion des Opfers findet am Montag (30.08.2021) statt.
Die Tatortarbeit vor Ort ist soweit abgeschlossen. Die Spurenauswertung sowie weitere Ermittlungen sind noch im Gange.
Eine förmliche Vernehmung des Beschuldigten konnte auf Grund seiner augenscheinlichen Alkoholisierung bis dato nicht durchgeführt werden. Sie ist im Laufe des morgigen Tages geplant.
Im Rahmen dieser noch ausständigen Vernehmung des Beschuldigten könnten nähere Informationen über den Tathergang sowie das Motiv erlangt werden.
Das schreibt die Kronen Zeitung:
Tödliches Familiendrama in Wörgl: Vater gestorben
Von Mord sollte man nicht schreiben, auch nicht von möglichen Mord es kann viele Ursachen geben, dass der Vater verstorben ist, auch ein Herzinfarkt etc. Am Montag wird der Leichnam untersucht.
Der Sohn könnte schneller noch in Freiheit sein und er könnte dann auch die Medien verklagen, die von möglichem Mord schreiben. Ja man lernt durch Erfahrung.
Nicht einmal von Tötung sollte man schreiben, unser Mediengesetz kann einem alles kosten. Und als verdächtiger der zwar in U – Haft sitzt, und für den die Unschuldsvermutung gelten muss, muss man als Medienunternehmer fürchten von der Haft aus geklagt zu werden.
Das schreibt oe24: Aber es ist ihre Sache und Links darf man setzen.
Justiz: “Täterschutz vor Opferschutz”!
Quelle
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