Terror hat längst Mödling und Baden erreicht

Victor32 / Pixabay

In Baden wurde ja ca vor einem Jahr schon berichtet.

In Mödling war ein Sprengstofflager direkt im Wohnhaus. Wie viele unentdeckte es noch gibt?

Sprengstofflager in Wohnbau sichergestellt

Nächster Fahndungserfolg im Kampf des Innenministeriums gegen den rechten Terror. Im Kellerabteil eines Wohnhauses im niederösterreichischen Bezirk Mödling stellten Polizisten Anti-Personen-Minen, Handgranaten, halb automatische Waffen samt Munition sowie zwei Kilogramm des brandgefährlichen Sprengstoffes TNT sicher!

SPÖ-Leichtfried – Terror: „Schweres Regierungsversagen“ bei Kanzler und Innenminister

Kurz und Nehammer haben bewusst die Unwahrheit gesagt über Gefährdungseinstufung des Täters

„Nach dem gestern veröffentlichten Zwischenbericht der Untersuchungskommission zum Terroranschlag in Wien ist das schwere Regierungsversagen sowohl von Kanzler Kurz als auch Innenminister Nehammer nun Schwarz auf Weiß dokumentiert: Kanzler und Innenminister haben nach der Tat offenbar die Unwahrheit gesagt über die Gefährdungseinstufung des Täters“, so der stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Der Täter habe nicht die Justiz „getäuscht“ über seine angebliche De-Radikalisierung. Im Gegenteil: MitarbeiterInnen des Verfassungsschutzes haben im Sommer auf die erhöhte Gefährdungslage durch den Täter hingewiesen – und mussten offenbar schweigen. „Nehammer und Kurz wollten offenbar durch ihre unwahren Behauptungen gleich nach der Tag die Verantwortung weg vom Innenministerium Richtung Justiz spielen – eine unglaubliche Vorgehensweise von einem Regierungschef und einem Innenminister in so einer heiklen Sicherheitslage.“

Der Bericht zeige schwerste Versäumnisse im Verantwortungsbereich des Innenministers auf. „Ohne diese Fehler wäre die Tat möglicherweise zu verhindern gewesen“, sagt Leichtfried. „Das Innenministerium hat offenbar gehofft, dass der Bericht durch die Veröffentlichung knapp vor Weihnachten schnell wieder in der Versenkung verschwindet. Man weiß warum: Denn er fällt ein vernichtendes Urteil über die Arbeit des Verfassungsschutzes, zeigt das Versagen des Innenministers und offenbart, dass Kurz und Nehammer möglicherweise sogar wissentlich die Öffentlichkeit falsch informiert haben.“

Terror-Zwischenbericht offenbart schweres Versagen im BVT

Klare Bestätigung: Anschlag hätte verhindert werden müssen – Nehammer rücktrittsreif

„Der Zwischenbericht der Untersuchungskommission zum islamistischen Terroranschlag vom 2. November ist eine höchst brisante Anklageschrift gegen das BVT“, reagierte heute FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Hannes Amesbauer auf die eben erfolgte Veröffentlichung. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist der Kristallisationspunkt des Versagens im Vorfeld des grausamen Attentats. Dieses durch jahrzehntelange tiefschwarze Personalpolitik völlig zerstörte Amt ist offenbar nicht einmal willens und in der Lage, andere Behörden des BMI über brisante Gefahren zu informieren. Klar wird auch, dass die Probleme immer größer werden, je weiter man in der Hierarchie nach oben blickt“, so Amesbauer.

„Hätten die Behörden schneller und effizienter gearbeitet und einander mit den nötigen Informationen versorgt, wäre dieses Attentat zu verhindern gewesen – es hätte sogar verhindert werden müssen. Auch wenn sich Innenminister Nehammer für die Arbeit des BVT offensichtlich wenig interessiert hat und daher nun behauptet, über den späteren Attentäter nichts gewusst zu haben, ist er für dieses tödliche Versagen politisch verantwortlich. Die einzig richtige Konsequenz ist sein Rücktritt“, forderte Amesbauer.

„Äußerst merkwürdig ist auch, dass Justiz- und Innenministerium den Bericht nicht gemeinsam veröffentlicht haben. Es sieht ganz so aus, als ob das BMI dazu erst willens war, als die Justiz ihren Teil der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Justizministerin Zadic gebührt Anerkennung dafür, dass sie durch ihr rasches Handeln die von Nehammer und Co. offenbar geplante Vertuschungs- und Verheimlichungsstrategie durchkreuzt hat“, so der freiheitliche Sicherheitssprecher. Für die Justiz, der die ÖVP anfangs die Schuld in die Schuhe wollte, sei der Bericht im Übrigen ein Freispruch.

Freund des Wien-Terroristen zu 2 Jahren Haft verurteilt

Dieses Thema könnte auch interessieren.

FPÖ – Schnedlitz zu illegaler Einwanderung: ÖVP will Bevölkerung zum Narren halten

Monatlich kommen über tausend illegale Einwanderer nach Österreich – und bleiben

ÖVP-Kanzler Kurz und sein Innenminister Nehammer suggerieren uns fast täglich, dass Österreichs Grenzen bestens geschützt sind und unsere Regierung einen strikten Einwanderungsstopp-Kurs verfolgt. Ist dem wirklich so? Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz hat die Antwort auf diese Frage: „Diesen Rosstäuschereien der ÖVP darf man keinesfalls Glauben schenken, denn uns liegen die aktuellen Zahlen vor und allein in den ersten drei Oktobertagen kamen über 150 illegale Einwanderer.“

„Im August waren es über 1200 und im September nachweislich 1289 Menschen aus aller Herren Länder. Dem müssten ebenso viele Abschiebung gegenüberstehen. Nehammer schweigt dazu beharrlich und hat mit Sicherheit keinerlei Absichten, unser Land weiterhin vor einer drohenden Überfremdung und vor einer Ausblutung unseres Sozialsystems zu schützen. Während unsere Bevölkerung am Rande des sozialen und wirtschaftlichen Bankrotts steht, hat die ÖVP nichts Besseres zu tun, als unser hart erarbeitetes Steuergeld für Migranten auszugeben“, so Schnedlitz.

„Die größte ‚Sauerei‘ ist aber, dass das schwarze Kontrollzwang-Duo Kurz und Nehammer für die Überprüfung der Sperrstunden Kapazitäten freihalten. Die Grenzen sind ihnen egal – die Überwachung der Wirtschaft und der Bürger hat Vorrang. Letzte Woche waren es bereits über 5000 Kontrollen in Lokalen – 5000 Kontrollen an unseren Grenzen würden unsere Frauen, Kinder und unsere Kultur besser schützen“, betonte Schnedlitz, der Innenminister Nehammer aufforderte, illegale Einwanderer sofort abzuschieben und seiner Funktion als Minister endlich nachzukommen – unsere Bevölkerung zu schützen.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)