Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.
Gibt aber zu,” ja ich war betrunken”!
Und zwar soll er laut Aussagen und laut oe24 folgendes getrunken haben
Es sei ein großer Fehler gewesen, dass er sich an jenem Nachmittag spontan ans Steuer gesetzt habe, obwohl er Alkohol konsumiert habe, sagte der Angeklagte. “Ich habe mich aber nicht angetrunken gefühlt”.
- Der 45-Jährige hatte ein großes Bier,
- etwa vier Achtel Rosewein, einen Gin Tonic und ein bis zwei Gläser Rum
vier Achtel, ist rund ein halber Liter Rosewein, dazu Gin Tonic und zwei Gläser Rum? Dann setzt man sich ans Steuer eines Motorbootes und sagt es muss die Unschuldsvermutung gelten.
Viele wären nach so einem Alkohol Konsum nicht einmal mehr Geh bereit.
Der Angeklagte sagt aber: Er ist unschuldig und für die Medien, die müssen schreiben, es gilt die Unschuldsvermutung.