Totes Baby im Gebüsch – keine Strafe weil nicht zurechnungsfähig

Foto: Pixabay, Zib

Dies gilt vor allem für die Frau die dieses Kind ausgetragen hat. Keine weiteren Ermittlungen mehr und keine Strafen.

Nicht zurechnungsfähig, Akt geschlossen.

Hier der Vorbericht: Totes Baby im Gebüsch gefunden

Das schreibt oe24: Überraschung im Verfahren um den Tod eines Babys in Weikendorf bei Gänserndorf. 
Die Ermittlungen wegen Mordes gegen die Mutter (18) wurden eingestellt, die Schülerin muss sich nicht vor Gericht verantworten. Obwohl der kleine Bub nach der Geburt lebensfähig gewesen wäre. Wie berichtet, wurde der Säugling am 7. November in der Nähe des Sportplatzes abgelegt.

Das schreibt der ORF: Totes Baby in NÖ: Mutter wird nicht angeklagt