Nun sind die beiden Flüchtlinge vom Vergewaltigungs Vorwurf an einer 16 jährigen in Tulln rechtmäßig vom Gericht freigesprochen.
Nun wollen diese Geld und als Entschädigung gleich die Österreichische Staatsbürgerschaft obendrein. Ein Neuer Prozess könnte so beginnen.
Nun hat das Gericht wieder Arbeit.
oe24 – Für über 300 Tage U-Haft will ein Freigesprochener jetzt Entschädigung vom Staat.
NÖ. Der Fall sorgt bis heute für aufgeregte Diskussionen: 2017 soll ein 15-jähriges Mädchen in Tulln von Asylwerbern missbraucht worden sein.
Zwei Flüchtlinge wurden anhand von DNA-Spuren ausgeforscht und wegen Vergewaltigung vor Gericht gestellt.
Doch beide wurden im Zweifel freigesprochen.
10.000 Euro für die erlittene Haft. Die Anwältin hat bereits den Anspruch angemeldet.
Der Hauptangeklagte aus Afghanistan saß über 300 Tage in Untersuchungshaft, will hierfür jetzt Entschädigung. Früher gab es in Österreich 100 Euro pro Tag, heute sind es nur noch 35. Wären immer noch über 10.000 Euro. Laut Anwältin wurde der Antrag auf Haftentschädigung bereits gestellt.
Das Opfer ist leer ausgegangen. Moment es gibt ja kein Opfer. Das Mädchen leidet aber nach wie vor. Bekommt nichts. Ihre Qualen gehen weiter.