Als ich 2010 wieder mit dem Reportagen Schreiben begann, trug mein zweiter Artikel in Regionews den Titel “Urheberrechtsabgabe auf Festplatten?“. Man beachte: Damals noch mit Fragezeichen, heute ist das anders. Denn:
Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass ab 1. Oktober 2015 in Österreich nun ausdrücklich im Gesetz Speichermedien auch in Smartphones, Laptops und Computern einer Urheberrechtsabgabe unterliegen werden.
Anders sind auch die Speichergrößen, damals testete ich 160 GB Platten und erhob die Preise bei einigen bekannten Händlern.
Aber gestern erreichte uns eine Meldung wonach HGST die erste 10 TB(!) Platte heraus brachte. Was dann wohl so ein Monster kostet? Oder gar das Gerät in dem er verbaut sein wird?
Abgabe, bzw. Nachzahlungspflicht erst ab Ende 2013
“Damit kommt es zu einer weiteren Belastung der österreichischen Wirtschaft, die wir nach wie vor ablehnen“, so Rosemarie Schön, Leiterin der Rechtspolitischen Abteilung der WKO.
“Obwohl wir uns weiterhin klar gegen die Speichermedienabgabe aussprechen, bringt der Entwurf den betroffenen Betrieben zumindest Rechtssicherheit”, so Schön. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Rechtsstreitigkeiten wird in den Erläuterungen klargestellt, dass eine Abgabepflicht erst ab Ende des Jahres 2013 besteht, wodurch die Belastung der österreichischen Wirtschaft durch drohende Nachzahlungen an die Verwertungsgesellschaften deutlich gemindert wird. Auch für die Zukunft gibt der Entwurf Mechanismen und Tarifkriterien wie die doppelte Deckelung vor, die vor übermäßigen Erhöhungen der Zahlungen schützen sollen. “Die vorgesehenen Beträge und Obergrenzen sind aber jedenfalls zu hoch und müssen noch deutlich gesenkt werden”, fordert Schön und verlangt auch eine “Gleichbehandlung von ausländischen Plattformen und Anbietern mit heimischen Unternehmen.”
Chance für ein zukunftsgewandtes System der Privatkopie verpasst
Auch die AK kritisiert den vorliegenden Entwurf für die sogenannte Speichermedienabgabe. “Die Umstellung der Privatkopievergütung von einer geräte- oder speicherabhängigen Abgabe zu einem zukunftsgewandten Vergütungssystem, das nicht an Geräte oder Speicher gekoppelt ist, wurde leider verpasst. Da hätten wir uns mehr erwartet.“, kritisiert die Leiterin des AK Wirtschaftsbereichs, Maria Kubitschek. Die bisherige Vergütung auf bestimmte Speicher wie leere CDs, DVDs, Speichersticks und andere wird nun auf alle möglichen Speicher, wie etwa Festplatten, ausgeweitet.
Auch wenn die Abgaben nun in der Höhe gedeckelt werden, wäre ein von Geräten und Speichern unabhängiges Pauschale transparenter, einfacher und treffsicherer gewesen.
Zur Kritik der Telekom-Unternehmen an der Urheberrechtsnovelle sagt die AK: Der Entwurf sieht eine Deckelung von sechs Prozent für die Speicherpreise vor. “Diese sechs Prozent sind auch aus unserer Sicht zu hoch gegriffen“, so Kubitschek.
Verwertungsgesellschaften neu ordnen?
So sollte die Tarifautonomie der Verwertungsgesellschaften gänzlich abgeschafft wer-den: Wenn sich die WKÖ und die Verwertungsgesellschaften nicht auf einen Tarif einigen, durfte bisher die Verwertungsgesellschaft die Höhe bestimmen. Daher wird der gesetzliche Maximalbetrag der Belastung der einzelnen Medien wohl auch der tatsächliche sein. “Mit der Tarifautonomie sind wieder langwierige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert“, warnt Kubitschek.
Zweitens schlägt die AK eine generelle Neuordnung der Verwertungsgesellschaften vor: “Die Abgaben für die Urheber müssen transparenter und leichter durchschaubar werden, gerade für diejenigen, die dafür zur Kasse gebeten werden“, so Kubitschek.
Drittens braucht es eine klare, konsumentenfreundliche Regelung für die Rückvergütung: Wenn KonsumentInnen auf Medien keine Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken speichern, müssen sie sich die bezahlte Vergütung auf einfache Weise zurückholen können