Jener 19 jähriger der seinen Vater erstochen hatte, muss jetzt für 6 Monate bedingt ins Gefängnis.
Dieses Urteil hat ein Gericht über ihn gesprochen.
Mit sechs Monaten bedingter Haft für einen 19-Jährigen hat am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein Prozess um einen tödlichen Messerstich geendet. Der Schüler hatte im August 2017 im Zuge eines Streits seinen Vater erstochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Anklage lautete auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, der Schuldspruch erfolgte wegen fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: bis zu ein Jahr Haft oder Geldstrafe). Richter Rainer Klebermaß sprach in der Urteilsbegründung von Notwehrüberschreitung. Dem 19-Jährigen seien zwei gelindere Mittel zur Verfügung gestanden – entweder die bloße Drohung mit dem Messer oder auf dem Sofa im Zimmer liegende Softguns, die er als eine Art Baseballschläger verwenden hätte können.
Für die Dauer der Probezeit von drei Jahren wurde Bewährungshilfe angeordnet.