Verbrühungstod im Altenheim – Urteil

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Der langjährige Heimbewohner wurde für ein Bad in die Wanne gesetzt.
Die seit 20 Jahren für ihn mitzuständige Pflegerin drehte aus Versehen zu heißes Wasser auf.
Sie verließ den Raum und widmete sich anderen Klienten.

Die Tür zum Bad ließ sie offen. Dadurch hörte sie die Hilferufe des 69-Jährigen und wurde auf den Unfall aufmerksam.
Sie leistete Erste Hilfe, alarmierte ihre Kollegen, den Arzt und die Rettung.
Der Verletzte wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er wenig später an Komplikationen, die sich infolge der Verbrühungen eingestellt hatten, starb

Die Betreuerin wurde schlussendlich zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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