Ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) wurde gestern, Freitag, vom Dienst suspendiert. Grund sind finanzielle Unstimmigkeiten, die im Zuge einer laufenden Prüfung durch den Rechnungshof festgestellt wurden. Dem Mitarbeiter wurde daraufhin umgehend der Zugang zu den Räumlichkeiten der Bundesanstalt untersagt sowie Schlüssel, Mobiltelefon und Laptop abgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) behält sich darüber hinaus vor, Strafanzeige zu erstatten. Die dafür notwendigen Unterlagen wurden bereits beim Rechnungshof angefordert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) ist eine nachgeordnete Dienststelle des bmvit. Sie beschäftigt 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die BAV ist einerseits für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in den Bereichen Zivilluftfahrt, Eisenbahn, Seilbahnen und Schifffahrt zuständig. Diese Aufgaben sind in der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) gebündelt. Andererseits ist sie für Angelegenheiten der Typengenehmigungen einschließlich Marktüberwachung und Produktionskontrolle sowie das Qualitätsmanagement von technischen Unterwegskontrollen (LKW) zuständig.
Derzeit wird die Bundesanstalt umfassend reformiert. Die BAV selbst wird aufgelöst, der für KFZ- und Verkehrstechnik zuständige Teil ins Ministerium integriert. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle – der für Zivilluftfahrt, Eisenbahn, Seilbahnen und Schifffahrt zuständige Teil der BAV – bleibt als eigenständige Einheit bestehen und bekommt eine neue Leitung.
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