Verletzung der Aufsichtspflicht

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Nach dem tödlichen Unfall mit einem Kleinkind.

Siehe Vorbericht.

Haben sich jetzt die Behörden eingeschaltet: Fahrlässigkeit des Postboten wird die Anklage lauten. Das Postauto hat übrigens ein Warnsignal, wenn der Postbote rückwärts fährt. Angeblich sei dies laut Postboten nicht gegangen?

Die Anklage an die Großmutter wird auf Verletzung der Aufsichtspflicht lauten. Beiden drohen laut Kronen Zeitung mindestens bis zu einem Jahr Haft und auch finanzielle Strafen.

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