Volksanwaltschaft drängt auf Masern-Impfpflicht für Spitalspersonal

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Verwaltungskontrolle der Ombudsstelle Thema im Volksanwaltschaftsausschuss.

Die Volksanwaltschaft fordert entschieden eine Masern-Impfpflicht für Gesundheitspersonal. Im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats betonte Volksanwalt Günther Kräuter heute die Übereinstimmung mit Ärztekammer und Apothekerkammer, dass es beim ausreichenden Impfstatus von SpitalsmitarbeiterInnen keine Kompromisse geben darf. Als “Steuerungsinstrument” zur Masern-Durchimpfung empfahl er die Verankerung der verpflichtenden Masernimpfung im Mutter-Kind-Pass. Schließlich müsse die Gesundheit des Kindes Vorrang vor der persönlichen Freiheit seiner Eltern haben, falls diese Impfungen ablehnen.

Die heimische Pflegesituation war ein weiteres zentrales Thema im heutigen Ausschuss, als Ergebnisse der Verwaltungskontrolle aus dem Jahr 2018 diskutiert wurden. In diesem Zusammenhang appelliert die Volksanwaltschaft an die künftige Regierung, das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 30% anzuheben und jährlich zu valorisieren.
Durch höhere Leistungen auch für Menschen mit geringem Pflegebedarf könnten pflegebedürftige Personen eher daheim betreut werden, was nicht nur die meisten Betroffenen ohnehin wünschten, sondern auch den Zustrom zu den überlasteten Pflegeheimen reduzieren würde. Viel Handlungsbedarf für die nächste Regierung sieht Volksanwältin Gertrude Brinek außerdem in den Justizanstalten.
Die Lebensbedingungen dort müssten immer auf die Resozialisierung der InsassInnen ausgerichtet sein, ortet Brinek seit Jahren bestehende Mängel von der Gesundheitsversorgung bis zur Personalausstattung beziehungsweise den Arbeitsbedingungen in den Gefängnissen. Speziell in den Fokus rücken will der Ausschuss daher bei seiner morgigen Sitzung zur Menschenrechtskontrolle die seit Jahren ausständigen Verbesserungen im Maßnahmenvollzug.

Einige Kritik gibt es von der Volksanwaltschaft auch an jüngsten Gesetzesbeschlüssen. Für Volksanwalt Günther Kräuter ist die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe “kein Ruhmesblatt”, eine “Misserfolgsgeschichte” nannte Volksanwalt Peter Fichtenbauer die Novelle des Meldegesetzes. Das Parlament habe den Meldevorgang mittels Bürgerkarte “zu korrigieren”, empfahl er den Abgeordneten, würden doch Ab- beziehungsweise Ummeldungen eines Wohnsitzes ohne Unterschrift des Unterkunftsgebers “von Personen unredlicher Gesinnung” zu Scheinanmeldungen missbraucht. Handlungsbedarf sieht er zudem im Versicherungsbereich. Angesichts der sich häufenden Unwetterkatastrophen sollten Elementarversicherungen verpflichtend werden. Unverändert große Aufmerksamkeit erwartet Fichtenbauer vom Nationalrat hinsichtlich Hilfestellungen für chronisch kranke Kinder an Schulen. Zwar habe man Befürchtungen der Lehrerschaft, bei Hilfeleistungen ein Haftungsrisiko einzugehen, durch die Amtshaftung 2017 gemildert, nötig wäre jedoch ein “School Nurse-System” für jeden Standort.

Beschwerdeanstieg seit Jahresbeginn

Debattengrundlage bildete der erste Teil des jüngsten Tätigkeitsberichts (III-240 d.B.) der Volksanwaltschaft, in dem die präventive Verwaltungskontrolle beschrieben wird. In absoluten Zahlen nahm das Beschwerdeaufkommen 2018 ab. Während die Volksanwaltschaft im Vorjahr über 18.000-mal wegen Problemen mit der Verwaltung kontaktiert worden war, langten 2018 insgesamt 16.263 Beschwerden ein. Eine belegbare Erklärung für den Rückgang gibt es laut dem derzeitigen Vorsitzenden des Volksanwaltschaftskollegiums Fichtenbauer nicht. Auch über die Gründe für den erneuten Anstieg im Beschwerdeaufkommen seit Jahresbeginn 2019 könne er nur Vermutungen anstellen, so Fichtenbauer, zumal der Volksanwaltschaft für eine wissenschaftliche Ursachenforschung die Ressourcen fehlten, wie Volksanwältin Brinek hervorhob. “Wir würden den Dingen gerne auf den Grund gehen, brauchen dazu aber das Personal.” Aktuell langen Fichtenbauer zufolge täglich 73 Beschwerden pro Arbeitstag bei der Volksanwaltschaft ein, 2018 waren es 66 Beschwerden täglich. Innerhalb von durchschnittlich 44 Tagen informiere die Volksanwaltschaft die BeschwerdeführerInnen über die Ergebnisse der Prüfungen, so Fichtenbauer, damit belege die Ombudsstelle ein “absolutes Spitzenfeld” im Bürgerservice der öffentlichen Hand. Ungeachtet des bestehenden Arbeitsaufwands wünscht die Volksanwaltschaft weiterhin eine Ausweitung ihrer Prüfzuständigkeit, sodass sie wie der Rechnungshof auch ausgegliederte Rechtsträger mit öffentlicher Beteiligung prüfen darf. Fichtenbauer nannte als Beispiele die ÖBB und die ASFINAG, die von der Ombudsstelle derzeit nicht kontrolliert werden können.

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