Volkshilfe: Der Regierung sind Kinder nicht mal das Mindeste wert.
Fenninger: “Ein Leben in Armut für Kinder und Gefährdung des sozialen Zusammenhalts – das ist die neue Mindestsicherung”
Zu den bereits bekannt gewordenen Details zur Mindestsicherung sagt Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich in einer ersten Reaktion: „Es ist unfassbar, dass diese Regierung Kinder, deren Eltern Mindestsicherung beziehen, zu einem Leben in Armut verurteilt.
Auch das dritte, vierte und fünfte Kind geht in die Schule und braucht eventuelle Nachhilfe, hat ein Recht auf Freizeitaktivitäten und ausgewogene Ernährung.
Es entsteht eine Abwärtsspirale und die armen Kinder von heute werden zu den arbeitslosen, armen, obdachlosen Erwachsenen von morgen.”
Die Kinder werden zu einem Leben in Armut verurteilt.
Rund ein Drittel der BezieherInnen von Mindestsicherung sind Kinder.
Sie treffen die vorgeschlagenen Maßnahmen besonders hart.
Während man für ein Kind nur 25 Prozent der Leistung erhält, sind es beim zweiten Kind nur mehr 20 und ab dem dritten gar 5 Prozent.
In Euro-Beträgen wären das für das erste Kind 215 Euro, 173 Euro für das zweite und nur mehr 43 Euro für jedes weitere ab dem dritten Kind. Und ab Herbst 2019 kommt es für Familien noch schlimmer: Dann wird nämlich der Kinderabsetzbetrag in Höhe von derzeit 58,4 Euro pro Kind von den ohnehin schon geringen Zuschlägen abgezogen.
Damit erhält eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern in einem Jahr höchstens 1.599 Euro – über 200 Euro weniger als uns die Regierung aktuell vorrechnet.
Rassistische BMS-Regelungen gefährden sozialen Zusammenhalt
Zwar sollen ÖsterreicherInnen und Asylberechtigte gleichgestellt werden, aber jene, die nicht ausreichend Deutsch oder Englisch sprechen, werden um 300 Euro weniger bekommen. Fenninger: „Von 500 Euro kann in Österreich niemand leben. Diese Ungleichbehandlung ist eine weitere Ausprägung des ständigen Auseinanderdividierens von Menschen nach ihrer Herkunft. Menschen in Österreich brauchen das Mindeste, egal woher sie kommen. Die Sprache zu beherrschen ist für Integration unbedingt nötig, aber in diesem Bereich hat die Regierung ja gekürzt und agiert somit integrationshemmend.” Die vorgesehene Wartefrist wurde zudem schon in Niederösterreich für verfassungswidrig erklärt.
Das Mindeste muss ohne Zugriff auf Erspartes gewährt werden
Zwar wurden die Schonfristen beim Zugriff auf Eigentum verlängert – trotzdem behindere dieser einen Neustart, meint Fenninger: „Besonders für Aufstocker, die die Mindestsicherung aufgrund eines zu geringen Lohns beziehen, ist ein Zugriff auf das meist ohnehin geringe Eigentum einfach nicht gerechtfertigt. Dieser bewirkt weit mehr, als dass der Staat im Grundbuch steht – es ist ein Angriff auf das, was sich diese Menschen meist mühsam erarbeitet haben und beeinflusst sie maßgeblich in ihrem Selbstwertgefühl.”
Fenninger abschließend: “Der Volkshilfe liegen die Kinder ganz besonders am Herzen. Sie sollen nicht die Armut der Eltern erben und dann für den Rest ihres Lebens darunter leiden. Mit dieser Neuregelung der Mindestsicherung verurteilt die Regierung Kinder zu einem Leben in bitterster Armut. Das ist für ein reiches Land wie Österreich absolut unwürdig
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