Niki Scherak: “Private Unternehmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, die Grundrechte werden dadurch nicht geschützt” Die Prüfung des Schubhaftzentrums in Vordernberg durch die Volksanwaltschaft hat ergeben, dass die Betreuung von Anhaltezentren durch private Sicherheitsfirmen zum Teil rechts- bzw. verfassungswidrig ist….