Niki Scherak: “Private Unternehmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen, die Grundrechte werden dadurch nicht geschützt”
Die Prüfung des Schubhaftzentrums in Vordernberg durch die Volksanwaltschaft hat ergeben, dass die Betreuung von Anhaltezentren durch private Sicherheitsfirmen zum Teil rechts- bzw. verfassungswidrig ist. “Das bestätigt unsere seit langem gehegte Zweifeln – private Unternehmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen”, kommentiert Niki Scherak, Menschenrechtssprecher von NEOS, den Prüfbericht.
“Es gibt keine verfassungsmäßige Möglichkeit, solche hoheitlichen Aufgabe auszulagern. Besonders problematisch ist eben das Fehlen gesetzlicher Regelungen über den Rechtschutz gegen Übergriffe privater Wachbediensteter. Auf diese unklare Abgrenzung, was private Sicherheitsfirmen überhaupt dürfen, haben wir schon lange hingewiesen. Bereits im vergangenen Jahr brachte NEOS zu diesem Thema einen Antrag im Parlament ein,” betont Scherak.
Kritisch stellt sich die Situation hinsichtlich des Rechtsschutzes deswegen dar: Beim Tätigwerden des privaten Sicherheitsunternehmen kommt es im Unterschied zu dem von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes weder zu disziplinarrechtlicher noch zu behördlicher Verantwortlichkeit. “Grundrechte sind so nicht effektiv geschützt, das ist klar verfassungswidrig”, betont Scherak. “Wir fordern die Innenministerin auf, sich jetzt sofort um die Herstellung einer recht- und verfassungsmäßigen Situation zu kümmern,” so Scherak abschließend.