Wegen Unterstellungen gegen Eva Glawischnig gab es jetzt das Urteil

Hermann / Pixabay

Glawischnig verunglimpft: Drei Monate bedingt

Der Betreiber der Website „hartgeld.com“, der Unterstellungen gegen die frühere Grünen-Chefin Eva Glawischnig veröffentlicht hatte, ist wegen übler Nachrede verurteilt worden. Der 65-Jährige erhielt drei Monate bedingt.

Richter Thomas Spreitzer erlegte dem Angeklagten zudem eine Entschädigung zwischen 100 und 200 Euro für jede einzelne der 16 inkriminierten Äußerungen auf. Insgesamt ergab sich so ein Betrag von 2.200 Euro. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Während der Beschuldigte das Urteil akzeptierte, gab Glawischnigs Rechtsvertreterin Maria Windhager vorerst keine Erklärung ab.

Hier mehr dazu