Wer schließt sich der Sammelaktion gegen Universal Versand an?

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Heute ereilte Kunden vom Universal Versand die Nachricht, dass sie bei Teilzahlungen um einen mehrstelligen Zinsbetrag zu viel bezahlten! Der VKI klagte und ruft Betroffene zu einer Sammelintervention auf.

Viele waren jahrelang, wenn nicht Jahrzehnte lang Kunden, blätterten gerne im Katalog oder stöberten auf der Website. Waren aus der Technik-Abteilung oder Möbel sind sehr teuer, aber dafür gibts ja Teilzahlung. Und der Versand machte treuen Kunden immer wieder das Angebot, den Einkaufsrahmen zu erhöhen.

Der Universal Versand ist einer von 5 Marken, welcher zu der UNITO Versand & Dienstleistungen GmbH gehören. Man kennt Otto, Quelle, Lascana usw. Jene Marken bescheren der Gruppe einen Umsatz von über 400 Mio. Euro.

Mal sehen, wie viel davon nun für die Sammelaktion draufgeht. Es geht immerhin um eine Differenz von 17,4 %, welche den Kunden rückerstattet werden muss. Das bedeutet bei einem 1000 Euro Einkaufswert und Teilzahlung auf 3 Jahre eine Rückerstattung von ca. 260 Euro.

Was wird dem Versand jetzt konkret vorgeworfen?

VKI startet Sammelaktion für Kunden der Universal Versand GmbH

Kunden mit Teilzahlungsvereinbarungen können Zinsen zurückfordern

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen das Versandhandelsunternehmen Universal Versand GmbH (Universal Versand) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren u.a. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen.

Auf Basis der betroffenen Klauseln hatte Universal Versand Kunden, die einen Kauf mit Teilzahlungen vereinbart hatten, Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergibt dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr.

Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar war, kritisiert der VKI, der diese Vorgehensweise als unzulässig erachtet.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klauseln für unzulässig. Dies hat zur Folge, dass Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss.

Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten.
Für die kostenlose Unterstützung des VKI ist eine Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/universalversand bis spätestens 30. April 2022 erforderlich.

Die von Universal Versand verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben”, erklärt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI. „Konsumentinnen und Konsumenten, die von dieser unzulässigen Vorgehensweise seitens Universal Versand betroffen waren bzw. sind, haben daher einen klaren Anspruch auf Entschädigung.

Der VKI wird für Kunden von Universal Versand die unzulässig in Rechnung gestellten Teilzahlungskosten (Zinsen) zurückfordern. Potenziell betroffen sind all jene Konsumentinnen und Konsumenten, die Verträge mit Teilzahlungen auf Basis der gesetzwidrigen Klauseln vereinbart hatten. Die kostenlose Sammelaktion umfasst sowohl beendete Abzahlungskäufe als auch aufrechte Verträge mit Teilzahlungsvereinbarungen. Die Universal Versand darf sich nicht auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und hat bei Ratenzahlungsverträgen entsprechende Kompensationen zu leisten.

Davon betroffen sind jedenfalls vereinbarte Teilzahlungsverträge bis Oktober 2020. Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe des zu bezahlenden Kaufpreises sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. Beispielsweise würden Betroffene bei einem Abzahlungskauf von 1.000 Euro, mit einer Teilzahlungsvereinbarung von 3 Jahren, rund 260 Euro an Zinsen rückerstattet bekommen.

Es ist nicht einzusehen, dass Universal Versand die zu Unrecht bezahlten Zinsen einbehält“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Sollte Universal Versand nicht zur Entschädigung der Betroffenen bereit sein, werden weitere rechtliche Schritte folgen.

Links:

 

Stellungnahme UNITO-Gruppe betreffend Sammelaktion des VKI:

Universal-Kund*innen können sich auf uns verlassen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat basierend auf einer teilweise gewonnenen Klage eine kostenlose Sammelaktion für Kund*innen der Universal Versand GmbH gestartet.
Gegenstand des Verfahrens waren etwa Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen.

Selbstverständlich akzeptieren wir diese richterliche Entscheidung und haben die notwendigen AGB-Korrekturen unmittelbar durchgeführt. Uns ist aber auch wichtig zu betonen, dass wir ein kund*innenorientiertes Unternehmen sind. Bislang sind weder Kund*innen, noch der VKI mit Forderungen an uns herangetreten. Sollten derartige Forderungen in Zukunft geltend gemacht werden, werden diese unsererseits natürlich eingehend geprüft. Unsere Kund*innen können sich auf uns verlassen.
Mag. Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung der UNITO-Gruppe.

In wie weit sind AGB bindend? Sind diese überhaupt bindend: Auch hier gibt es immer wieder Widersprüche, Paradoxone auch vor Gericht!
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Von Betrug darf man natürlich nicht schreiben, obwohl dies jeden Kunden nicht nur in der Geldbörse wehtun muss. Überhaupt in Zeiten wie diesen.

Na, ja es gilt die Unschuldsvermutung. Vielleicht hat ja auch ein neuer Dienstleister alles schlimmer gemacht, der Versand keine Ahnung? Noch wissen wir ja so gut wie nichts.

Sammelaktion scheint die einzige Chance zu sein, mehr zu bekommen.

Quelle
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Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.