
Die hat sich aber nicht gefallen lassen, was der Ex hier machte und ging ebenfalls zu Gericht.
Der etwas andere Rosenkrieg
In einem Rosenkrieg, der auch arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich gebracht hatte, hat die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) für eine Kellnerin 14.000 Euro an Nachzahlungen erreicht.
Die Frau hatte im Gasthaus ihres Ehemannes gearbeitet und war während der Scheidung gekündigt worden. Dabei sollte sie mit einem Kleinbetrag abgespeist werden. Das wurde nun bekannt.