WKÖ-Vizepräsident Roth begrüßt und unterstützt klare Worte von Vizekanzler Mitterlehner zu CETA

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Wichtiger Beitrag zur Versachlichung der Debatte – CETA ist ein gutes Abkommen, das österreichischen Betrieben und ihren Beschäftigten nützt

Einen „wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte über die Bedeutung von Freihandel und Globalisierung für die österreichische Wirtschaft“ sieht der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth, in den klaren Aussagen von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zum EU-Handelsabkommen mit Kanada, kurz CETA, im heutigen Ö1-Morgenjournal. „Mitterlehner weist völlig zu Recht darauf hin, dass CETA ein sehr gutes Abkommen ist, von dem Österreich als exportfokussiertes Land überproportional stark profitieren wird. Auch die monierte sachliche Auseinandersetzung ist überfällig. Es steht nicht nur der Erfolg unserer Exportwirtschaft am Spiel, sondern auch die Reputation der EU und Österreichs als verlässlicher Vertrags- und Handelspartner.“

Eine kleine, hoch entwickelte Volkswirtschaft wie Österreich könne ohne die Globalisierung und ohne den Export nicht reüssieren, betont Roth. Hätte Österreich zu EU und Ostöffnung eine ähnlich negative Einstellung gehabt wie jetzt zu CETA und TTIP, wäre das BIP/Kopf heute bei nur rund 34.000 Euro und damit um 5000 Euro niedriger als es tatsächlich ist. Klar sei auch, dass von Zollabbau und weniger ungerechtfertigten Handelshemmnissen vor allem kleine und mittlere Unternehmen – direkt oder als Zulieferbetriebe – profitieren. Somit leisten Handelsabkommen auch einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau. Roth verweist darauf, dass bereits jetzt rund 1000 heimische KMU (= ¾ aller Kanada-Exporteure) nach Kanada exportieren und Österreich im Kanada-Geschäft voriges Jahr einen Handelsüberschuss von rund 566 Mio. Euro verbuchen konnte.

Umso bedauerlicher sei es daher, dass ÖGB und Arbeiterkammer in Kooperation mit manchen NGOs weiter – zum Teil wohl wider besseres Wissen – mit Angstmache gegen CETA mobil machen. Roth: „Das ‚right to regulate‘, also das Recht der Staaten zur Regulierung, wird im CETA-Abkommen nicht nur nicht angetastet bzw. sondern sogar explizit festgeschrieben. Auch eine Nivellierung von EU-Standards nach unten wird es nicht geben, und beim Investitionsschutz waren die Kanadier sogar bereit, den EU-Vorschlag zu einer Reform des internationalen Investitionsschutzes nachträglich in das de facto bereits ausverhandelte CETA-Abkommen aufzunehmen.“

In Skandinavien und auch in Deutschland seien Arbeitnehmervertreter bei der Beurteilung von CETA schon weiter, konstatiert der WKÖ-Vizepräsident. So verwies in Deutschland der Vorsitzende der IG Bergbau, Energie, Chemie, Michael Vassiliadis, kürzlich darauf hin, dass CETA ein „transparentes und insgesamt gutes Handelsabkommen“ sei und in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der kanadischen Regierung Forderungen durchgesetzt werden konnten, „die uns Gewerkschaften enorm wichtig sind“.

Roth abschließend: „Es ist ein Mythos, dass eine geringe Globalisierung und geringere Exporte zu mehr Wohlstand und Chancengleichheit führen. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb ist die planmäßige Umsetzung von CETA nicht nur im Interesse der Betriebe, sondern der Wirtschaft und der Beschäftigten in Österreich insgesamt.“

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.