16 jähriger Täter an 7 jährigen Mädchen, soll Bilder der Kinderleiche in der Schule gezeigt haben

News
GoodManPL / Pixabay

Das sind jetzt sehr wichtige NEWS, die Mitschüler wussten von den Mord? Der Täter zeigte ihnen angeblich die Bilder?

Er soll den Mord gefilmt und fotografiert haben und diese dann seinen Mitschülern gezeigt haben?

Wie oe24 jetzt schreibt, die alles noch viel schlimmer und verworrener.

Mädchen-Killer prahlte in der Schule mit Mord am 7 jährigen Nachbarskind

Einen Monat nach dem furchtbaren Mord an der 7-jährigen Hadishat kommen neue schockierende Details ans Tageslicht.
Wie ÖSTERREICH jetzt aus Polizeikreisen erfuhr, soll es mehrere Mitwisser gegeben haben, denen sich der 16-Jährige nach dem mutmaßlichen Schock-Mord an dem Mädchen in einem Gemeindebau in Döbling anvertraut haben soll.
Demnach soll er am Montag nach dem Verbrechen – die Polizei stellte gerade die Wohnhausanlage an der Heiligenstädter Straße auf den Kopf – im Gymnasium, das Robert K. (für den die Unschuldsvermutung gilt) aufsuchte, als wäre nichts gewesen, zwei Mitschülern gestanden haben, dass er es war, der die Kleine (über die alle sprachen) getötet hat.
Unglaublich: Die Mitschüler gingen nicht zur Polizei. Hielten sie das Ganze für einen Scherz oder war es ihnen egal, dass der Killer mit ihnen in die Klasse ging und sogar noch mit dem Mord prahlte?
Täter Familie hat mittlerweile wieder neuen Namen und neue Adresse.

Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.