16 Millionen Euro mehr für ärztliche Versorgung in der Steiermark

Arzt
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Ärztekammer und Gebietskrankenkasse haben sich auf einen neuen Vertrag geeinigt.
Fast 16 Millionen Euro zusätzlich werden bereits 2018 in markante Verbesserungen investiert.

Allein 12 Millionen mehr gehen in die hausärztliche Versorgung. Das ist eine zehnprozentige Steigerung. Die damit verbundene Hoffnung: Allgemeinmedizinische Kassenstellen in der Steiermark sollen wieder leichter besetzbar sein, um die medizinische Grundversorgung der steirischen Bevölkerung zu sichern. Um zehn Prozent wird auch das Honorarvolumen für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde erhöht. Insgesamt beträgt der Zuwachs 6,36 Prozent.

Gemeinsamer Erfolg 

STGKK-Obmann Josef Harb: „Als Vertreter von 970.000 Versicherten hat für mich die Versorgung der steirischen Bevölkerung absolute Priorität. Die letzten Jahre haben ja deutlich gezeigt, dass es immer schwieriger wird, Mediziner für die Arbeit in strukturschwachen oder ländlichen Regionen zu begeistern. Durch die deutliche Anhebung der Honorare setzen wir insbesondere in den Bereichen Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie ein klares Zeichen. Was hier gemeinsam mit der steirischen Ärztekammer gelungen ist, zeigt eindeutig: Regionale Gesundheitsbelange lassen sich im Schulterschluss mit einem starken regionalen Partner am besten lösen – und nicht über eine Wiener Zentrale, die mit den steirischen Gegebenheiten wohl kaum ausreichend vertraut ist.“

Ärztekammer-Vizepräsident Dietmar Bayer: „Die garantierte ärztliche Versorgung und deren Ausbau sind die wichtigsten gesundheitspolitischen Aufgaben. Die steirische Bevölkerung hat ein Recht darauf, sicher und gut versorgt zu sein. Mit diesem Kassenvertrag ist in einem Klima des lösungsorientierten Dialogs eine echte Qualitätsverbesserung gelungen. Manche Versäumnisse der vergangenen Jahre wurden damit ausgeglichen. Auf diesem Weg müssen und wollen wir weitergehen.“

Norbert Meindl, Obmann der Niedergelassenen Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark: „Ärztekammer und Gebietskrankenkasse haben ein gemeinsames Ziel: die Sicherung der ärztlichen Versorgung für die Steirerinnen und Steirer. Diese Einigung ist der Beweis, dass wir gemeinsam zum Ziel kommen können. Dieser lösungsorientierte Kurs hilft den Steierinnen und Steirerin. Angesichts der zunehmenden Zahl schwer oder gar nicht zu besetzender kassenärztlicher Stellen war Handlungsbedarf. Kassenarztstellen können damit wieder deutlich attraktiver werden. Die Möglichkeit, Kassenstellen zwischen zwei Ärztinnen oder Ärzten zu teilen, die wir jetzt geschaffen haben, wird ebenfalls dazu beitragen, dass vor allem junge Ärztinnen und Ärzte sich wieder vermehrt der Kassenmedizin zuwenden. Die Bevölkerung erwartet sich zurecht, dass alle Kassenstellen besetzt sind. Wir zeigen regionale Stärke und Flexibilität, um die ärztliche Versorgung in der Steiermark zu sichern und weiterzuentwickeln. “

STGKK-Generaldirektorin Andrea Hirschenberger: „Die Honorarerhöhung für das Jahr 2018 bedeutet, dass die Steiermärkische Gebietskrankenkasse in Summe knapp 16 Millionen Euro zusätzlich in die Verbesserung der medizinischen Versorgung investiert. Dieses Geld kommt direkt bei den Versicherten an! Die Möglichkeit, künftig auch Jobsharing-Projekte auf Schiene zu bringen, eröffnet interessierten Ärzten neue, attraktive Optionen für einen Kassenvertrag. Auf diese Weise lassen sich Beruf, Familie und Freizeit besonders gut vereinbaren, die Work-Life-Balance stimmt. Klar ist: Mit dem Vertragsabschluss haben wir sowohl für unsere Versicherten als auch für unsere Vertragsärzte wesentliche Verbesserungen erreicht.“

Beschränkungen deutlich reduziert 

Für Ordinationstarife gibt es nur mehr zwei Stufen: die Erstordination (19,91 Euro) und die weitere Ordination (6,80 Euro). Die dritte Stufe (bisher 4,70 Euro) wird gestrichen.

Die Allgemeinmedizin wird aufgewertet, den so genannten Fachgebietszuschlag, der bisher Fachärzten vorbehalten war, gibt es nun auch für die Allgemeinmedizin.

Eine besonders ungeliebte Beschränkung, dass ein Verbandwechsel nur bei 5 bis 15 Prozent der Patientinnen und Patienten (je nach Fach) verrechenbar war, wird gestrichen.

Eine Reihe anderer Beschränkungen wird deutlich gelockert.  

Jobsharing – Ärztinnen und Ärzte können sich einen Kassenvertrag teilen

Lange verlangt, nun verwirklicht: Mit sofortiger Wirkung können sich Ärztinnen und Ärzte einen Kassenvertrag teilen. Im Rahmen eines vorerst auf drei Jahre anberaumten Pilotprojekts werden die ersten sogenannten Jobsharing-Stellen ausgeschrieben. GKK und Ärztekammer rechnen damit, in der nächsten Zeit fünf bis sechs allgemeinmedizinische und fachärztliche Stellen in dieser Form besetzen zu können. Die Ordinationszeiten sind gleich wie in der Einzelpraxis. 

Nächster Schritt: Vertragsverhandlungen 2019 starten bald

Mit dem Abschluss des Vertrages 2018 ist es aber nicht getan. Noch im Sommer sollen die Verhandlungen über den GKK-Vertrag 2019 beginnen. Darüber sind sich die Vertragspartner Gebietskrankenkasse und Ärztekammer bereits einig. 

Formelle Genehmigung durch den Hauptverband im Herbst 

Jeder Kassenvertrag muss vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bestätigt werden. Da die Gremien des Hauptverbandes aber erst im Hebst zusammentreten, wird es noch einige Monate dauern, bis es diese offizielle Bestätigung geben kann.

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