23-facher Mordversuch: Angeklagter leugnet alles

Visualityswiss / Pixabay

Bilder die erschrecken.

Hier mehr dazu: Jener 56-jährige Mieter, der am 26. Jänner seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt haben soll, hat am Mittwoch vor einem Schwurgericht seine Schuldlosigkeit beteuert.
Er habe mit der Explosion nichts zu tun gehabt und könne sich diese nicht erklären, betonte der Angeklagte, dem Mord – der Hausverwalter wurde bei der Tragödie getötet – und 23-facher Mordversuch vorgeworfen werden.

Der Mann soll laut Anklage aus Rache gehandelt haben, weil der Hausverwalter – ein 64 Jahre alter Rechtsanwalt, der auf Liegenschaftsrecht und die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert war – wegen offener Mietrückstände seine Delogierung betrieben hatte.

Hat sich ungerecht behandelt gefühlt
Laut Anklage montierte der 56-Jährige kurzerhand den Gaszähler in seiner Wohnung ab, drehte das Gasleitungsventil auf und ließ Gas ausströmen. „Er hat sich ungerecht behandelt gefühlt. Er hat beschlossen, er wird die Wohnung nicht verlassen, er wird seine Wohnung in die Luft sprengen“, stellte die Anklägerin fest. Als er in der Früh Geräusche an der Tür hörte, habe der Angeklagte das Gas-Luft-Gemisch gezündet.

Hier der ganze Bericht

Es gab damals einem Toten.
Ein Kind wurde verletzt

Und die Wohngemeinschaft erlitt schwerste Traumata.
Die Wohnungen waren zerstört.

Der Angeklagte zahlte ein Jahr keine Miete.
Mit ein Grund, das AMS sperrte seine Notstandshilfe. Der Mann war nicht nur verzweifelt er wurde immer seltsamer, bis hin wo er andere mit zerstörte.

Das Gericht ist noch dabei die Schuld zu klären.

Einweisung in eine Anstalt wurde beantragt

Einweisung in Anstalt wird beantragt

Da der Hausverwalter die Explosion nicht überlebte, lautet die Anklage auf Mord und – bezogen auf die weiteren im Explosionszeitpunkt im Gebäude befindlichen Personen – 23-fachen Mordversuch. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt. Zahlreiche Zeugen, zwei Gerichtsmediziner, der Psychiater, ein Sachverständiger für Gasgeräte und Gasleitungsanlagen sowie ein Experte für Brand und Explosionsermittlung sind geladen. Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt, das Urteil ist für 4. Dezember geplant.

Die Staatsanwaltschaft wird in der Verhandlung die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen. Ausschlaggebend dafür ist ein Gutachten, das zum Schluss kommt, dass der Beschuldigte derart gefährlich ist, dass weitere Verbrechen mit schweren Folgen zu befürchten sind, sofern er im Fall eines Schuldspruchs nicht im Maßnahmenvollzug angehalten wird. Dort wäre eine die Haft begleitende therapeutische Behandlung gewährleistet. Im Tatzeitpunkt sei aber Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit gegeben gewesen

Hier mehr dazu


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.