24-Betreuung: Vermittlung wird eigenes Gewerbe

geralt / Pixabay

Weitere Themen im Wirtschaftsausschuss: Berufsausbildung, Verwendung öffentlicher Dokumente, Produktvermarktung

Die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung soll in Zukunft gewerberechtlich von der eigentlichen Personenbetreuung getrennt werden. Eine heute vom Wirtschaftsausschuss im Zuge von Änderungen der Gewerbeordnung beschlossene Bestimmung sieht in diesem Sinn vor, die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen zu einem eigenen Gewerbe zu machen. In diese Richtung ging auch ein Entschließungsantrag der Grünen, der ebenso vertagt wurde wie ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, die die Einführung eines Gütesiegels “Personenbetreuung” forderten.

Verabschiedet wurden im Rahmen der Sitzung zudem ein Bundesgesetz, das die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern soll, sowie eine Vorlage, die im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der Vermarktung von Produkten dient. Grünes Licht gab der Ausschuss darüber hinaus für Änderungen im Berufsausbildungsgesetz, von denen sich die Abgeordneten vor allem bessere Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche erwarten.

Auf der Tagesordnung standen überdies Anträge der Oppositionsparteien, die durchwegs vertagt wurden. So forderten die Grünen eine entsprechende Änderung des Pachtvertrags mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft, um politisch umstrittene Veranstaltungen wie etwa den Akademikerball in der Hofburg zu verhindern. Die NEOS schließlich legten ein Paket von Anträgen vor, das generell auf die Stärkung der Unternehmen hinausläuft.

Gewerberechtliche Trennung bei der Personenbetreuung

Die Bestimmungen über die Personenbetreuung sind Teil einer Novelle zur Gewerbeordnung (624 d.B.), die unter dem Titel Seveso III zunächst darauf abzielt, schwere Industrieunfälle wie jene in Seveso, Bhopal oder Enschede zu vermeiden. Die Betriebsinhaber sollen in diesem Sinn nun verpflichtet werden, nach dem Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Vorgesehen sind dabei auch behördliche Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.

Im Mittelpunkt der Debatte stand allerdings ein Passus der Vorlage, der sich mit der 24-Stunden-Betreuung befasst und die vielfach geäußerte Forderung nach einer gewerberechtlichen Trennung der Vermittlung von BetreuerInnen und der tatsächlichen Betreuungsarbeit aufgreift. So sollen nun die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen (“Organisation von Personenbetreuung”) aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenem Gewerbe zugeführt werden. In diese Richtung ging auch ein Antrag von Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner (867/A(E)), der zudem die

Forderung nach gesetzlichen Qualitätskriterien sowohl für die Vermittlung als auch für die Ausübung der Betreuung enthält. Die FPÖ wiederum schlug in ihrer Initiative ein Gütesiegel “Personenbetreuung” (511/A(E)) vor, wobei FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger auch für die Schaffung einer bundesweit aktiven Trägerorganisation plädierte, die für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen unselbstständige PflegerInnen und BetreuerInnen ohne Gewinnabsicht beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt.

In der Debatte mahnte Christiane Brunner (G) zunächst die Verankerung öffentlicher Beteiligungsrechte ein und begründete ihre Ablehnung der Seveso III Novelle mit Verschlechterungen gegenüber der geltenden Rechtslage bei Inspektionen, dem Entfalls der bestehenden Meldestelle, eines ungenügenden Strafrahmens und wegen fehlender Informationspflichten der Behörden. Versuche eines Vertreters des Wirtschaftsministeriums, diese Bedenken zu zerstreuen, vermochten Brunner nicht zu überzeugen.

Die gewerberechtliche Trennung der Agenturen und der PflegerInnen im Rahmen der 24-Stunden Betreuung sei wichtig, sagte Brunners Fraktionskollegin Judith Schwendtner, hielt deren Verbleib in einer gemeinsamen Fachgruppe der Wirtschaftskammer aber für nicht nachvollziehbar. Schwendtner drängte auch auf Qualitätskriterien für Agenturen und regte an, diese künftig als “gebundene Gewerbe” zu definieren.

Fortsetzung ->

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.