Auslobung von 30.000,- Euro für Hinweise zur Klärung des Mordes an einem Schulwart in Wien.
Wie die Wiener Polizei bereits in der Vergangenheit berichtete, wurde ein 46-jähriger Schulwart einer Volksschule in der Höfftgasse im Bezirk Simmering mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen in einem Raum der Schule tot aufgefunden.
Sowohl der Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur betreffenden Schule als auch die Tatwaffe, vermutlich ein Messer, konnten bislang nicht aufgefunden werden.
Kurz nach der Tat, etwa zwischen 06:20 – 06:25 Uhr, sei ein Mann gesehen worden, der die Schule durch den Haupteingang in Richtung Muhrhoferweg verlassen habe, weshalb die Ermittler davon ausgehen, dass dieser zumindest mit der Tat in Verbindung steht. Er sei schlank gewesen, ca. 175 -185 cm groß und habe einen “jugendlichen Gang” gehabt.
Der Verdächtige soll mit einem dunklen “Hoodie” bekleidet gewesen sein. Die Kapuze soll er über den Kopf gezogen haben. Weiters soll er eine weiße FFP2-Maske getragen haben.
m Zuge einer kriminaltechnischen Untersuchung konnten fremde DANN-Spuren am Leichnam des Opfers gesichert werden.
In unmittelbarer Nähe der Leiche wurde eine blassrosa Plastikperle aufgefunden. Die darauf festgestellte DNA stammt von einer bislang unbekannten Frau.
Sowohl sämtliche umfangreiche Ermittlungen als auch die Bearbeitung bereits eingegangener Hinweise erbrachten bis dato keinen konkreten Täterschaftsverdacht.
Aus diesem Grund ersucht die Wiener Polizei nun um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Für Hinweise, die zur Ausforschung der Täterschaft führen, wird im Zusammenwirken des Vereins der Freunde der Wiener Polizei, der MA 56 sowie der Familie des Opfers nun ein Geldbetrag in der Höhe von Euro 30.000,- ausgelobt.
Hinweise werden streng vertraulich und nach Wunsch auch anonym behandelt.
Hinweise können an jede Polizeidienststelle oder telefonisch direkt an die Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamts Wien unter der Telefonnummer 01-31310/ DW 33110 – 33114 erbracht werden.
Insbesondere folgende Fragen werden an die Bevölkerung gerichtet:
• Hat das Opfer auf seiner Fahrt zur Dienststelle am 28.03.2022 zwischen 05:15 Uhr – 05:50 Uhr irgendwo angehalten und jemanden, wenn auch nur zufällig, getroffen?
• Hat jemand das Opfer kurz vor der Tat im Schulbereich getroffen?
• Wurde jemandem von dieser Tat berichtet oder hat jemand gehört, dass eine Person mit einschlägigem Täterwissen darüber geredet hat?
• Haben Sie verdächtige und sachdienliche Wahrnehmungen vor, während oder nach der Tatzeit im mittel- oder unmittelbaren Bereich der Volksschule Höfftgasse gemacht?
Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass Mord nicht verjährt und somit Ermittlungen niemals eingestellt werden. Strafbar ist nicht nur die unmittelbare Begehung eines Mordes, sondern auch jeder Beitrag dazu. Die Aufklärungsquote bei Mord liegt in Österreich bei weit über 90 %. Nachdem fremde DNA sichergestellt werden konnte, ziehen die Ermittler in Betracht, dass es jemanden gibt, der vor, während oder nach dem Mord anwesend war oder einen Beitrag leistete. Diese Peron oder Personen sind deshalb aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden. Im Falle einer Beteiligung an dem Mord, wäre die Mitwirkung an der Klärung des Falles ein erheblicher Milderungsgrund.