4 Jahre für ein zerstörtes Leben

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Der Täter der den kleinen Buben im Hallenbad vergewaltigt hat, bekam 4 Jahre Haft.
Er könnte bald wieder frei sein, weil ihm ja die Untersuchungshaft angerechnet wird.

Sein Opfer hingegen hat lebenslänglich

Auch wir haben darüber berichtet

10 Jahre war das Kind, danach war sein Leben kaputt.

Die Kronen Zeitung schreibt dazu:

Bub vergewaltigt Iraker kommt in Kürze frei!

Völlig unverständliche Milde hat ein Senat des Obersten Gerichtshofes im Fall jenes Irakers (20) walten lassen, der im Wiener Theresienbad einen zehnjährigen Buben vergewaltigt hatte: Die Strafe wurde von sieben auf nur vier Jahre gesenkt! “Man darf das Augenmaß nicht verlieren”, sagt der Vorsitzende. Der Täter, der bereits einen beträchtlichen Teil seiner Strafe abgesessen hat, dürfte damit in Kürze aus der Haft entlassen werden.

Hier der ganze Artikel

Auch oe24 hat berichtet

Auch das Justizministerium selbst hat sich dazu zu Wort gemeldet.

Vergewaltigung: Justizministerium verteidigt Strafreduktion.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), im Fall der Vergewaltigung eines zehnjährigen Buben in einem Wiener Hallenbad die Haftstrafe für den Täter von sieben auf vier Jahre zu reduzieren, hat in den Online-Foren mehrerer Tageszeitungen einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Dem ist am Mittwoch das Justizministerium entgegengetreten.
Was den endgültigen Strafausspruch betrifft, sei eine Strafminderung um drei Jahre “sicher sehr beträchtlich”, räumte Pilnacek ein. Zugleich betonte er: “Vier Jahre sind bei einem jungen Erwachsenen, wo keine Mindeststrafen vorgesehen sind, aber nicht wenig. Das ist im durchschnittlichen Vergleich für solche Delikte in dieser Altersgruppe durchaus eine beträchtliche Strafe.”
Auf Deutsch, er sei ein unbescholtener Flüchtling gewesen, deshalb seien 4 Jahre für die Vergewaltigung eines 10 jährigen Buben genug.