41 jähriger Mann wurde mit Hacke bedroht

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Ein 42-jähriger Arbeitsloser aus Wien ist verdächtig und geständig, am 6. Juni 2016, gegen 22.00 Uhr, im alkoholisierten Zustand im Wohnhaus seiner 45-jährigen ehemaligen Lebensgefährtin in Ladendorf, Bezirk Mistelbach, ihren nunmehrigen Lebensgefährten, einen 41-jährigen Mann aus Wien, mit einer Hacke attackiert zu haben.
Das Opfer befand sich zu diesem Zeitpunkt im Schlafzimmer und hatte sich gegen 20.00 Uhr schlafen gelegt. Er wurde folglich vom Angreifer im Schlaf überrascht. Während der Beschuldigte mehrmals auf das Opfer mit der Hacke einschlug, konnte der 41-Jährige die gegen seinen Oberkörper und Kopf gerichteten Hiebe mit dem linken Arm abwehren. Er wurde dadurch an der linken Hand und am linken Unterarm schwer verletzt. Während der Attacke habe der Beschuldigte verbal seine Absicht, das Opfer umbringen zu wollen, untermauert. Nachdem dem Opfer in weiterer Folge die Flucht vor dem Angreifer gelang, verständigte die 45-Jährige die Polizei. Der Beschuldigte wurde von Beamten der Polizeiinspektion Ladendorf noch am Tatort festgenommen.
Der Beschuldigte verschaffte sich durch die nicht versperrt gewesene Terrassentür Zutritt in das Wohnhaus und nahm zuvor aus dem Holzschuppen eine dort befindliche Hacke an sich, mit der er das spätere Opfer attackierte. Die 45-Jährige befand sich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzimmer.
Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Ermittlungsbereich Leib/Leben, ergaben, dass der Beschuldigte und die 45-Jährige eine 16 Jahre andauernde Lebensgemeinschaft hatten. Der Beschuldigte wollte das Ende der Beziehung nicht akzeptieren und bedrängte seine ehemalige Lebensgefährtin mehrmals, mit ihm wieder eine Beziehung einzugehen. Vor kurzem brachte der Täter in Erfahrung, dass die 45-Jährige eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen war und drohte bereits im Vorfeld, dass er diese nicht akzeptieren und eines Abends kommen werde.
Das Opfer wurde in den Nachtstunden im Landesklinikum Mistelbach operativ versorgt und stationär aufgenommen, Lebensgefahr besteht nicht.

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