Es ist Urlaubszeit, da sollte man dieses Thema näher betrachten.
Arbeitgeberwechsel und Unternehmensinsolvenz verhindern Erreichen der 6. Urlaubswoche
Das ist unfair!
Robert K., Installateur, absolvierte nach der Lehre das Bundesheer und war schon 15 Jahre beim Unternehmen in Simmering, als plötzlich der Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten kam und letztlich Insolvenz anmelden musste. Über ein Jahr dauerte es, bis Herr K. wieder eine neue Stelle in Floridsdorf fand, nach weiteren drei Jahren wurde K. gekündigt. Jetzt ist er wieder beim AMS gemeldet und auf Jobsuche. Drei Jahre Lehrzeit, Präsenzdienst, 18 Jahre Berufserfahrung schlagen sich aber nur mit fünf Jahren auf seinem persönlichen Urlaubskonto zu Buche. Für K. bitter, die 6. Urlaubswoche rückt in weite Ferne. Die Arbeitswelt hat sich verändert, die Arbeitsverhältnisse werden immer kürzer, immer öfters muss der Arbeitgeber gewechselt werden. Die AK fordert daher, dass das Urlaubsgesetz an die moderne Arbeitswelt angepasst werden muss.
SERVICE: 6 Wochen Urlaub – AK Aktion: Die AK Wien berät bei der Anrechnung von Vordienst-, Schul- und Studienzeiten auf den Anspruch auf die 6. Urlaubswoche.
Schicken Sie ein Mail an: [email protected], Betreff: „6. Urlaubswoche“
Diese Daten und Unterlagen brauchen Sie:
Beginn-Datum des laufenden Dienstverhältnisses. Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= neunte Schulstufe). Vordienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder aus selbstständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben. Am besten ist ein Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse. Der kann auch online bestellt werden.
Quelle
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