ARBÖ: Gegen Jahresende steigen die Alkoholunfälle

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2014 war im November der Anteil der Alkoholunfälle am Gesamtunfallgeschehen am höchsten.

Vergangenes Jahr kam es zu insgesamt 2.213 Alkoholunfällen auf Österreichs Straßen. Dabei wurden 2.890 Personen verletzt und 32 getötet. Im Jahresschnitt betrug der Anteil der Alkoholunfällen am Gesamtunfallgeschehen 5,8 Prozent (Quelle:
Statistik Austria). Weit über dem Jahresdurchschnitt lagen jedoch die Herbst- und Wintermonate des Jahres 2014 mit den zahlreichen Sturm-und Weinfesten, dem nahtlosen Übergang zur Punsch- und Glühweinzeit sowie der Ballsaison.

Anteil Alkoholunfälle am Gesamtunfallgeschehen 2014:

Jänner 2014: 6,3% (157 von 2.478 Unfällen)
Februar 2014: 6,4% (131 von 2.052 Unfällen)
November 2014: 7,3% (189 von 2.590 Unfällen)
Dezember 2014: 6,3% (168 von 2.653 Unfällen)

Das vermehrte Angebot und der damit einhergehende Konsum alkoholhaltiger Getränke erhöhen das Risiko von Alkoholfahrten, vor allem, wenn der tatsächliche Alkoholgehalt unterschätzt wird und kein Problembewusstsein besteht oder für eine sichere Heimreise wenig Alternativen zum Auto zur Verfügung stehen”, so ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Dora Beer. Die Verkehrsexpertin weist darauf hin, dass der in Österreich produzierte Apfel- oder Birnenmost einen Alkoholgehalt zwischen 4 und 8 Vol.-% hat. Und auch der so beliebte Sturm mit seinen durschnittlich 4 Vol.-% wird von Autofahrern oftmals unterschätzt. Zum Vergleich: Bier hat einen Alkoholgehalt von 5 Vol.-%. “Wer also noch vorhat mit dem Auto zu fahren, greift besser zu Apfel- oder Traubensaft als zu Most oder Sturm. Dies gilt insbesondere für Probeführerscheinbesitzer, für die eine Promillegrenze von 0,1 Promille gilt. Wird diese überschritten, muss der Lenker zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr”, so Beer abschließend.

Doch auch Lenker, die keinen Probeführerschein mehr haben, müssen bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze mit Strafen und rechtlichen Problemen rechnen: zwischen 0,5 und 0,8 Promille werden bei Alkoholkontrollen Geldstrafen zwischen 300 Euro und 3.700 Euro verhängt. Zudem ist die alkoholisierte Autofahrt ein Vormerkdelikt. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens ein Monat abgenommen, der Alko-Lenker angezeigt (Strafrahmen 800 Euro bis 3.700 Euro), die Weiterfahrt untersagt und ein Verkehrscoaching angeordnet. Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, kann zudem Probleme mit der Versicherung bekommen: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. Übrigens ist auch Fahrradfahren im alkoholisierten Zustand mit erheblichen Rechtsfolgen, bis hin zum Führerscheinentzug, verbunden.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.