Er hat ihr schreckliches Leid zugefügt. Hat 50 mal auf sie eingestochen. Hat verwirrte Aussagen vor Gericht gegeben. Und bekam jetzt 20 Jahre Haft.
Er ist als Kannibalenmörder in den Medien bekannt, denn er hat sie auch teilweise, bzw. ihre Leichenteile aufgegessen.
Er der erst 21 Jahre alt ist, ist mit unter 40 Jahren wieder ein freier Mann. Nach spätestens einigen Jahren beginnt für ihn bei guter Führung der erste Freigang.
Die Geschworenen hatte die Frage, ob es sich um einen Mord handelt, einstimmig, also mit 8:0 Stimmen, mit “Ja” beantwortet. Als erschwerend bewertete das Gericht die besondere Heimtücke und Brutalität der Tat. Als mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und sein Alter von unter 21 Jahren zum Tatzeitpunkt bewertet. Staatsanwältin Karin Sperling ging von einem Eifersuchtsmord aus.
Sie berief sich auf das Gerichtsgutachten von Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz. Er stellte bei dem Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest, attestierte ihm aber Zurechnungsfähigkeit. Im Gegensatz dazu hielt ihn Verteidigerin Hirschbrich für zurechnungsunfähig. Die Wiener Rechtsanwältin verwies auf ein Privatgutachten des renommierten Psychiaters Reinhard Haller: “Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte die Tat unter Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Psychose, unter einer schweren Geisteskrankheit, verübt hat.” Der Beschuldigte selbst sagte im Prozess, “innere Stimmen” hätten ihm befohlen, ein Opfer zu bringen.