Grüne fordern Kassenvertrag für Psychotherapie und flexible Wiedereinstiegsmodelle.
Die gestern vorgestellte, neue Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) bestätigt erneut: Immer mehr Menschen gehen aufgrund von psychischer Erkrankungen in Invaliditätspension. „Diese Entwicklung muss unbedingt zu einer offenen Debatte über die Hintergründe, zu einer verbesserten Datenlage und darüber hinaus zu einem Kassenvertrag für Psychotherapie führen“, ist Eva Mückstein, Gesundheitssprecherin der Grünen überzeugt. „Jedes Jahr aufs Neue steigende Zahlen zu beklagen, die Betroffenen aber im Regen stehen zu lassen, ist mittlerweile zynisch und wird dem Leid, das diese Menschen empfinden, in keiner Weise gerecht“, sagt Mückstein.
„Auch in den psychotherapeutischen Praxen steigen die Behandlungsfälle von beruflich enorm belastetet ArbeitnehmerInnen, die psychische Störungen entwickeln: Sehr häufig sind das Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Erkrankungen oder schwere Burnout-Symptomatiken“, erläutert Eva Mückstein. Der psychische Druck am Arbeitsplatz hat stark zugenommen, die PatientInnen fühlen sich durch das steigende Arbeitspensum überlastet. Nicht selten erzählen die Betroffenen, dass Arbeiten, die früher drei Personen gemacht haben, nunmehr einer einzigen Arbeitskraft zugemutet werden. Mancherorts werden teurere ältere Arbeitskräfte schlicht aus der Firma gemobbt. Die arbeitsrechtliche Vertretung durch Personalvertretungen und Gewerkschaften funktionieren oft erstaunlich schlecht, weil zuvor bereits
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen wurden.
„Solche und ähnliche Erfahrungen werden derzeit vermehrt in der Psychotherapie, der gängigen Behandlungsmethode thematisiert“, berichtet Eva Mückstein. Aufgrund eines österreichischen Kuriosums ist die kassenfinanzierte Psychotherapie aber stark limitiert und für viele Betroffene nicht leistbar. Empowerment und die Erarbeitung einer klaren Sicht auf die schädigenden Arbeitsbedingungen sind wesentliche Zielsetzungen in einer solchen Psychotherapie. Diese Bearbeitung lässt sich nicht in einer 6-wöchigen psychischen Rehabilitation alleine abschließen. In den meisten Fällen ist sowohl davor als auch danach eine psychotherapeutische Behandlung notwendig. Für die Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis braucht es nachfolgend flexible Wiedereinstiegsmodelle, je nach Belastbarkeit der Person. „Davor die Augen zu verschließen und weiterhin den Kassenvertrag für Psychotherapie zu verweigern ist eine Kopf-in-den-Sand-Politik, die nicht nur enormes seelisches Leid verursacht, sondern auch hohe volkswirtschaftliche Folgekosten nach sich zieht“, betont Mückstein.