Frauenpensionsantrittsalter wird nicht vorzeitig angehoben
„Ich habe immer gesagt, dass eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters viele ältere Frauen in die Arbeitslosigkeit drängen würde“, freut sich Gabriele Heinisch-Hosek über die erzielte Einigung, das Frauenpensionsantrittsalter erst wie beschlossen ab 2024 schrittweise anzuheben.
Die nun beschlossenen Anreize nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter weiterzuarbeiten seien vor allem für Frauen interessant. „Wird eine Pension in Anspruch genommen und parallel gearbeitet, wird der Teil des Einkommens, der die Ausgleichszulage oder die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, auf die Pension angerechnet. Dies gilt drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, bei Frauen also bis 63. Wer in diesen drei Jahren weiterarbeitet und dabei seine Pension nicht konsumiert, zahlt in dieser Zeit nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag, bekommt aber den vollen Beitrag auf das Pensionskonto gutgeschrieben“, erläutert die Frauenministerin.
Auch die erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 Euro bei mehr als 30 Beitragsjahren komme vor allem Frauen zugute, da dieser Vorteil vor allem bei langer Teilzeitbeschäftigung schlagend wird, so Heinisch-Hosek abschließend.