Am 6. April 2017 fand eine von Österreich organisierte gemeinsame Rückführungsaktion nach Nigeria unter der Koordination von Frontex statt. Österreich führte 18 nigerianische Staatsangehörige nach Nigeria zurück.
Insgesamt beteiligten sich an der Charteroperation 8 europäische Nationen, die in Summe 50 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Lagos übergeben konnten.
Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückführungspolitik sowie ein wesentliches Element geordneter Migrationspolitik und eines glaubwürdigen Asylsystems.
Im Vorfeld der geplanten Charteroperation wurde auf Facebook eine Anleitung zur Verhinderung einer Abschiebung veröffentlicht. Die Anleitung enthält konkrete Vorschläge zu Verhaltensweisen, die einerseits zur Verhinderung von Festnahmen und andererseits zu einem möglichen Abbruch von Abschiebungen führen sollen, wie etwa die Anregung zum Hungerstreik, um sich aus der Schubhaft zu erpressen oder die Anwendung von körperlicher Gewalt an Bord eines Flugzeuges, um eine Außerlandesbringung zu verhindern.
Sie richtet sich nach eigenen Angaben unter anderem an “nigerianische Staatsangehörige mit definitiv negativen Asylentscheidungen” und an solche, die “Probleme mit den österreichischen Strafverfolgungsbehörden und Vorstrafen haben.” Ein derartiger Aufruf zum Widerstand trägt klar zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit bei und verhindert einen rechtskonformen Vollzug von Außerlandesbringungen.
Das BFA hat 2016 bei nigerianischen Staatsangehörigen in lediglich ca. 2 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) und in etwa 89 % eine negative Entscheidung getroffen – die restlichen 9 % entfallen auf sonstige Entscheidungen. Bei den nach Nigeria rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Allen Personen stand es frei, ihrer Ausreiseverpflichtung nachzukommen und fristgerecht freiwillig auszureisen sowie dabei eine Rückkehrunterstützung in Anspruch zu nehmen. Österreich führt bei nigerianischen Staatsangehörigen sowohl Einzelabschiebungen als auch Charteroperationen durch.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 619 nigerianische Staatsangehörige außer Landes gebracht, 517 davon zwangsweise. Von den 102 freiwillig Ausgereisten haben insgesamt 40 mit finanzieller Unterstützung nachweislich das Bundesgebiet verlassen.
Die freiwillige Ausreise als Option zur zwangsweisen Rückführung wird dabei – auch in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben – stets prioritär und vorrangig vor Abschiebungen durchgeführt. Wird jedoch die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr nicht in Anspruch genommen, so werden durch das BFA die erforderlichen Maßnahmen zur zwangsweisen Außerlandesbringung eingeleitet.
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