Das BMI nahm nun Stellung und spricht von ungeheuerlichen Vorwürfen von Peter Pilz.
Konkret heißt es:
Polizeiliche Ermittlungen erfordern konkreten Verdacht
Die vom Abgeordneten zum Nationalrat Peter Pilz in der Tageszeitung Österreich vom 19. April 2017 gegen das Innenministerium erhobenen Vorwürfe, das Innenministerium habe im Zuge des jüngsten Referendums nichts gegen Einschüchterungsversuche türkischer Staatsbürger in Österreich durch „Erdogan-Stasi“-Agenten unternommen, entbehren jeglicher Grundlage. Weder beim Innenministerium, noch bei einer anderen Sicherheitsbehörde langte eine Anzeige ein, die die Einschüchterung von türkischen Staatsbürgern im Verlaufe des Referendums in der Türkei zum Inhalt hatte.
Sicherheitsbehörden dürfen in einem modernen Rechtsstaat ihre Tätigkeiten nicht auf bloße Mutmaßungen von Einzelpersonen stützen, sondern müssen diese auf eine konkrete Verdachtslage gründen. Sobald eine konkrete Verdachtslage besteht, werden von den Sicherheitsbehörden die notwendigen, gesetzlich vorgesehenen Ermittlungsschritte gesetzt.
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