Fahrzeug eines Rasers als Sicherheitsleistung einbehalten

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Am 13.05.2017 führten Beamte der Landesverkehrsabteilung der Wiener Polizei auf der A4 Lenker- und Fahrzeugkontrollen durch.
Dabei konnte ein 23-jähriger Raser angehalten werden, der mit 154 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war.
Da der Mann keinen Wohnsitz in Österreich hat und keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte, wurde zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 800 Euro festgesetzt.
Da er diese nicht bezahlen konnte, wurden an seinem Auto vorläufig technische Sperren angelegt und ihm die Fahrzeugschlüssel und der Zulassungsschein abgenommen.
Weiters wurden im Zuge des Verkehrsschwerpunkts 291 Anzeigen wegen verschiedener Übertretungen im Straßenverkehr gelegt sowie 21 Organstrafverfügungen ausgestellt.

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