Warum fahren Asylwerber auf Urlaub in die Heimat?
Wo sie doch zu uns kamen, weil sie in ihrem Zu Hause verfolgt werden?
Da versteht man wirklich die Welt nicht mehr?
“Nein, da gibt’s keine Ausnahmen: Wenn ein angeblich politisch verfolgter Aslywerber zurück in seine Heimat fliegt, ist der Asylstatus weg”, korrigiert man im Innenministerium die Erstauskunft zu den “Heimaturlauben” der Flüchtlinge (wir berichteten ). Bei den nach Österreich geflüchteten Tschetschenen hätte der Asyl- Urlaub zu Hause System, bei den Syrern sei dies selten der Fall. Die Kontrollen wurden bereits verschärft.
“Nein, das passt nicht zusammen: Man kann nicht in einem Land urlauben, in dem man nach eigenen Angaben politisch verfolgt ist”, bestätigt jetzt ein Sprecher von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass die Asyl- Heimaturlaube vor allem bei Tschetschenen “durchaus üblich” seien.
Die Vorgangsweise: Die Tschetschenen beantragen als Ersatz für ihre “verlorenen” Reisepässe beim russischen Konsulat neue Reisedokumente und können damit dann ungehindert ausreisen und zurückkehren.