6 Monate Haft für einen Alkohollenker der den Tod eines kleinen Buben verursacht hatte.
Weil er den Tod eines Zwölfjährigen verschuldete, stand ein Linzer vor Gericht.
Tragisches Ende eines Familienausfluges: Ein 42-Jähriger aus Ansfelden war in der Nacht zum 14. Jänner mit der Gattin (33) und dem Sohn am Heimweg, als es auf der Traunuferstraße zur Katastrophe kam: Ein 36-Jähriger aus Traun kam auf der Brücke über die Krems mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in den Wagen der Familie.
Die Eltern überleben mit schweren Verletzungen, ihr auf der Rückbank sitzender zwölfjähriger Sohn starb noch an der Unfallstelle.
Alle drei waren vorschriftsmäßig angegurtet.
Der Unfallverursacher hatte dagegen 2,01 Promille Alkohol im Blut. Deshalb musste er sich am Montag vor dem Landesgericht Linz wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Höchststrafe: drei Jahre.
Er bekam 6 Monate Haft, ob er wieder seinen Führerschein bekommt, oder neu machen darf, wurde nicht erwähnt.
Auch nicht wie den Hinterbliebenen Eltern geholfen wird, oder ob überhaupt?
Kosten wie Begräbniskosten ersetzt werden. Näheres ist leider nicht raus gekommen.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)