Österreich führte 31 russische Staatsangehörige nach Russland zurück

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Charteroperation unter der Koordination von Frontex.

Am 23. Jänner 2018 fand eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von Frontex nach Russland statt.
Neben Österreich mit 31 Rückzuführenden beteiligte sich auch noch Deutschland an der Charteroperation, wobei in Summe 35 Personen an die Behörden in Moskau übergeben werden konnten.
Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, eine Ärztin, Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.
Es handelte sich für Österreich dabei um die erste Charteroperation nach Russland in diesem Jahr.
Neben Chartern werden bei russischen Staatsangehörigen auch Einzelabschiebungen durchgeführt.

Das BFA hat 2017 bei Staatsangehörigen der russischen Föderation in 62 % der Fälle eine negative Entscheidung und in 29 % eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl, subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) getroffen – die verbleibenden 9 % entfallen dabei auf sonstige Entscheidungen.

Bei den im Rahmen der Charteroperation rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

Im Asylverfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jedes Verfahren wird einer eingehenden individuellen Prüfung unterzogen. Im Rahmen jedes einzelnen Verfahrens wird zunächst geprüft, ob eine Person ein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz hat. Darüber hinaus wird auch in allen Fällen von Amts wegen die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus berücksichtigungswürdigen Gründen geprüft. In den Fällen der 31 aus Österreich nach Russland rückgeführten Personen wurden seitens des BFA Rückkehrentscheidungen erlassen, da auch die Voraussetzungen zur Erteilung von humanitären Aufenthaltstitel nicht gegeben waren.

2017 haben insgesamt 621 Personen aus der russischen Föderation das Bundesgebiet nachweislich freiwillig oder zwangsweise verlassen.

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