Zwei Urteile, nicht rechtskräftig.
Viel Streit vor Gericht. Und beide Angeklagte bekannten sich weiterhin nicht schuldig.
Bootslenker G. bekam 10 Monate unbedingte Haft.
Er nahm dieses Urteil natürlich nicht an, er sei unschuldig. Genau so wie das Unfallopfer aus dem Boot geschleudert worden.
Der Sachverständige sagte: “Kann nicht sein”!
Das löste den Streit aus, der Anwalt von G verlangte einen anderen Sachverständigen. Dieser Wunsch wurde nicht erfüllt. Und so hat man dieses Urteil erst gar nicht angenommen.
oe24: Im Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee vom 2. Juni 2017 gab es heute Schuldsprüche.
Zehn Monate unbedingte Haft – das ist das Urteil gegen einen 45 Jahre alten Niederösterreicher wegen eines tödlichen Motorbootunfalls am Wörthersee am 2. Juni 2017. Einzelrichter Matthias Polak befand den Mann am Mittwochabend am Landesgericht Klagenfurt der grob fahrlässigen Tötung schuldig.
Der zweitangeklagte Klagenfurter (33) erhielt drei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Beim Zweitangeklagten habe, so Polak, die Strafdrohung ein Jahr betragen. Dass es sich nur um ein Unterlassungsdelikt gehandelt habe, sei mildernd, daher wären die drei Monate bedingt ausreichend. Der Verteidiger des Zweitangeklagten, Georg Schuchlenz, erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Todor-Kostic hingegen kündigte an, das Urteil zu bekämpfen. Staatsanwalt Pirker legte gegen die Strafhöhe hinsichtlich des Erstangeklagten ebenfalls Berufung ein. Das Verfahren wandert somit nach Graz ans Oberlandesgericht.