Unterrichtsausschuss: ÖVP-FPÖ-Antrag zum Kopftuchverbot an Volksschulen wird vertagt.
Keine Mehrheit für Verfassungsbestimmung; Opposition verlangt umfassende Debatte über Integration.
Das von der Regierung geplante Kopftuchverbot für Volksschulkinder bis zum 10. Lebensjahr kommt vorerst doch nicht.
Da der dazu vorgelegte ÖVP-FPÖ-Antrag, der heute im Unterrichtsausschuss des Nationalrats behandelt wurde, nicht die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden hätte, wurde er einstimmig vertagt ( 495/A). Das als Verfassungsbestimmung formulierte Verbot des Tragens “weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist”, hätte nämlich entweder die Zustimmung der SPÖ oder der NEOS gebraucht.
Nach Ansicht von VertreterInnen beider Fraktionen brauche es nicht bloß eine Einzelmaßnahme, sondern vielmehr eine umfassende Diskussion über das Thema Integration.
Die SozialdemokratInnen brachten diesbezüglich auch einen Entschließungsantrag ein, in dem sie ein Gesamtpaket im Sinne einer besseren Integration, mehr Gleichstellung und Chancengerechtigkeit fordern.
Dem JETZT-Abgeordneten Alfred Noll ging der Antrag der Regierungsfraktionen generell zu wenig weit; er sei dafür, alle religiösen Bekenntniszeichen aus allen öffentlichen Einrichtungen zu verbannen.
ÖVP und FPÖ: Schutz der Kinder und wichtiges Zeichen im Kampf gegen den politischen Islam
Bundesminister Heinz Faßmann verwies auf die zahlreichen Aktivitäten der Regierung im Bereich der Integration, die von den Deutschförderklassen bis hin zur Einrichtung einer Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte im Bildungsministerium reichen. Das geplante Kopftuchverbot an Volksschulen wäre daher nur eine von vielen Maßnahmen in diesem Bereich. Für ihn stehe dabei im Vordergrund, dass die Rechte der Kinder Vorrang haben gegenüber den Rechten der Eltern auf ihre Vorstellung von Erziehung. Es wäre seiner Meinung nach auch kein Startsignal für eine Debatte darüber notwendig gewesen, diese laufe seit Jahrzehnten.
Auch für Abgeordneten Karl Nehammer (ÖVP) stand der Schutz der Kinder im Vordergrund. Das Kopftuchverbot sei für ihn zudem ein wichtiges Zeichen im Kampf gegen den politischen Islam. Gerade das Buch von Susanne Wiesinger habe eindrücklich gezeigt, dass bereits ein Kulturkampf in den Klassenzimmern stattfinde. Bei Verstößen würden die Eltern zunächst zu einem verpflichtenden Gespräch in die Schulen eingeladen werden; Strafen seien erst am Schluss vorgesehen.
Man könne nicht zulassen, dass “ungeschützte Wesen” gewissen Ideologien ungeschützt ausgesetzt werden, urteilte Abgeordneter Rudolf Taschner (ÖVP). Wendelin Mölzer (FPÖ) sprach von einer wichtigen Maßnahme mit Symbolkraft, bei der es um den Schutz der Betroffenen geht. Die Vorgangsweise der SPÖ sei wohl taktischen Überlegungen geschuldet, da sie der Regierung den Erfolg nicht gönnen wolle.
Opposition gegen Kopftuchzwang, aber nur im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets
Es sei natürlich niemand dafür, dass Mädchen, insbesondere in jungen Jahren, zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden, erklärte Abgeordnete Sonja Hammerschmid (SPÖ). Kritik übte sie jedoch daran, dass trotz anderslautender medialer Ankündigungen kein Gespräch mit ihrer Fraktion gesucht wurde. Es brauche eine breite Debatte, in die nicht nur alle Parlamentsfraktionen, sondern etwa auch der Integrationsrat, die neu geschaffene Ombudsstelle unter Leitung von Susanne Wiesinger, VertreterInnen der LehrerInnen und SchülerInnen sowie VerfassungsexpertInnen eingebunden werden. Im Fokus müssten dabei Maßnahmen für Schulen mit besonderen Herausforderungen stehen, die vor allem mehr LehrerInnen und Unterstützungspersonal benötigen. Ihre Fraktionskollegin Katharina Kucharowits (SPÖ) beklagte insbesondere die Streichung der Mittel für den Integrationstopf, wodurch bei den so dringend benötigten SchulpsychologInnen und -sozialarbeiterInnen gekürzt werden musste.
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