Vorspringer nicht Sozialversichert: Unfall schwerst verletzt, Querschnitt Gelähmt!
Warum muss ein Vorspringer nicht Sozialversichert sein? Er hat die gleichen Gefahren wie alle anderen.
Gewerkschaft öffnet Tore für alle SportlerInnen.
Lukas Müller war im Rahmen der Skiflug-Weltmeisterschaft 2016 am Kulm als Vorspringer für die Austria Ski WM und Großveranstaltungs-GmbH (Geschäftsführer Dr. Peter Schröcksnadel und Dr. Klaus Leistner) tätig.
Im Zuge seiner Tätigkeit verunglückte er bei einem Sturz schwer und zog sich dabei eine nicht revidierbare Querschnittslähmung zu.
Im November trat Lukas Müller an die younion _ Die Daseinsgewerkschaft heran. „Ich habe gewusst, dass die Gewerkschaft schon viel für den Fußball und die Fußballer getan hat, darum habe ich gehofft auf offene Ohren zu stoßen,“ so Lukas Müller.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat zunächst mit Bescheid festgestellt, dass Lukas Müller im Zeitraum vom 12.01.2016 bis 17.01.2016, also in jenem Zeitraum in dem er für die Austria Ski WM und Großveranstaltungs-GmbH als Vorspringer tätig war, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung unterlag.
Das hätte also bedeutet, dass Lukas Müller als Arbeitnehmer der Austria Ski WM und Großveranstaltungs-GmbH zur Sozialversicherung angemeldet hätte werden müssen.
Gegen diesen Bescheid der Kärntner GKK erhob die Austria Ski WM und Großveranstaltungs-GmbH, welche zu 100% im Eigentum des ÖSV steht, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und erhielt Recht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Unfall von Lukas Müller nicht als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Womit ihm auch entsprechende finanzielle Entschädigungen, besondere Möglichkeiten der Rehabilitation und insbesondere behindertengerechte Hilfestellungen verwehrt bleiben.
Gernot Baumgartner, Sekretär, der die Anliegen der Sportler betreuen wird: „Für uns stellt sich die große Frage, warum eine ÖSV Firma dagegen Beschwerde eingereicht hat, gefährdet das Schicksal von Lukas Müller etwa das ganze System ÖSV?“
Allerdings stellt das Bundesverwaltungsgericht auch ausdrücklich fest, dass es „bislang noch keine höchstgerichtliche Judikatur gibt, die sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Situation von Einzelsportlern in weit verzweigten Vereins- bzw. Verbandsstrukturen auseinandersetzt. Es fehlt auch an Judikatur zur Abgrenzung von Breiten- und Berufssport und insbesondere den Auswirkungen sportimmanenter Vorgaben auf die sozialversicherungsrechtliche Betrachtungsweise der Sportausübung.“ Demgemäß lässt das Bundesverwaltungsgericht auch ausdrücklich die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu.
Gernot Baumgartner: „Wir haben schon seit einiger Zeit das Vorhaben, unsere Hilfestellung auf den ganzen Sport auszubreiten. Die Causa Lukas Müller zeigt uns sehr deutlich auf, dass es absolut notwendig ist, die Rahmenbedingungen für Sportler zu verbessern. Das Know-How und die Erfahrung aus dem Fußball ist sicherlich ein großer Vorteil eine Sportgewerkschaft auf die Beine zu stellen. Wir sind dazu bereit, es wird aber natürlich auch auf die Eigeninitiative der Sportler drauf ankommen. Es ist sehr spannend wo die Reise hinführen wird.“
Insbesondere handelt es sich um einen Präzedenzfall, der für den gesamten (Berufs)Sport massive Auswirkungen hat. Unabhängig von der Versicherungspflicht müssen von den Verbänden Vorkehrungen geschaffen werden, die eine entsprechende Hilfestellung garantieren. Er zeigt auf, dass es notwendig ist, die arbeits- und sozialrechtliche Situation im Sport durch ein Berufssportgesetz zu regeln.
Dadurch sind solche Schicksalsschläge wie bei Lukas Müller zwar nicht zu verhindern, es wäre aber wenigstens eine adäquate Absicherung gegeben.
Quelle
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