Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Wiens Bildungsdirektor Heinrich Himmer heute die Ergebnisse der Überprüfung der Vorkommnisse an der HTL Ottakring durch eine unabhängige Kommission wie auch die von der Bildungsdirektion für Wien hieraus gezogenen disziplinarischen Konsequenzen.
Ausgangspunkt für die Prüfung war ein auf Video festgehaltener Vorfall am 2.5.2019 in der HTL Ottakring, bei dem ein Lehrer einen Schüler bei Handgreiflichkeiten bespuckt hat. Der Prüfungszeitraum selbst umfasste das Schuljahr 2018/2019. Die Prüfung der unabhängigen Untersuchungskommission umfasste die Analyse der Unterlagen im Personalakt sowie der Befragungsprotokolle der betroffenen Schüler und der Führungskräfte an der Schule. Der betroffene Lehrer selbst ist seit dem Vorfall im Krankenstand und hat die ihm per E-Mail zugegangen Fragen der Dienstbehörde durch seine Rechtsvertretung beantwortet.
Auf Basis des Prüfberichts der unabhängigen Kommission hat die Bildungsdirektion für Wien 4 von 6 der von der Disziplinarkonferenz der Schule bereits am 10.5.2019 beantragten Ausschlüsse von Schülern bestätigt. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Schüler ihre Pflichten gemäß §43 des Schulunterrichtsgesetzes in schwerwiegender Weise verletzt haben und die Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß §47 des Schulunterrichtsgesetzes erfolglos blieb. Da sich die Bildungsdirektion für Wien der Tatsache bewusst ist, dass ein Ausschluss aus einer Bildungseinrichtung im Sinne einer erwünschten künftigen Verhaltensänderung und auch der beruflichen Zukunft der betroffenen Jugendlichen negativ auswirken kann, stellt sich die Bildungsdirektion dieser Verantwortung und wird sie sich in Einzelgesprächen mit allen Schülern bemühen, individuelle Ausbildungsangebote zu entwickeln.
Was das Verhalten des Lehrers – sowohl bezogen auf die Vorfälle des 2.5.2019 wie auch auf dessen Unterrichtstätigkeit im Schuljahr 2018/19 – angeht, kommt die Bildungsdirektion für Wien auf Basis des Prüfberichts der unabhängigen Kommission zum eindeutigen Schluss, dass eine Weiterverwendung nach Ablauf des einjährig befristeten Dienstvertrags nicht sinnvoll ist, da die pädagogisch nötige Eignung nicht gegeben ist.
Bezüglich des Vorgehens des Schuldirektors und des Abteilungsvorstands hält die Bildungsdirektion – bekräftigt durch die Ergebnisse des Prüfberichts – fest, dass kein schuldhaftes Verhalten gegeben ist. Mehr noch wurde bereits im Vorfeld der Ereignisse des 2.5.2019 seit Beginn des Schuljahres immer wieder rasch gehandelt, wurden persönliche Gespräche mit der Lehrkraft gesucht und auch schriftliche Ermahnungen ausgesprochen, dokumentiert und der Bildungsdirektion mitgeteilt. Seitens der Bildungsdirektion kam es in Folge zu einer Hospitation des Unterrichts durch die zuständige Schulaufsicht, bei der Verbesserungspotenziale festgestellt und mitgeteilt wurden. Eine schärfere und schnellere Reaktion des zuständigen Dienstrechtsjuristen der Bildungsdirektion wäre im Rückblick und im Lichte der Ereignisse Anfang Mai jedoch wünschenswert gewesen.
Wiens Bildungsdirektor Heinrich Himmer dankte in seinem Statement der unabhängigen Kommission, der SC Mag. Andreas Thaller (Sektionschef BMBWF), Mag. Barbara Schweighofer-Maderbacher (Vorsitzende Fachausschuss BMHS), Dr. Alexandra Metz-Valny (Abteilungsleiterin/Schulqualitätsmanagerin Bildungsdirektion für Wien), Dr. Karoline Kumptner (Juristin Bildungsdirektion für Wien) und Timo Steyer (Bundesschulsprecher) angehört haben, für ihre umfassende Arbeit.
Himmer: „Besondere Situationen verlangen besondere Herangehensweisen – und so war es mir wichtig, dass diese auch medial stark diskutierten Vorfälle an der HTL Ottakring nicht nur intern, sondern ganz bewusst auch durch eine externe unabhängige Kommission überprüft werden. Wohl können wir auf Basis dieser Überprüfung nun als Bildungsdirektion die Ergebnisse der Disziplinarkonferenz an der HTL Ottakring weitestgehend bestätigen, darüber hinaus jedoch stellen die Überlegungen der Kommission für eine künftig bessere Vorgehensweise in dieserart schulischen Extremsituationen eine wichtige Hilfe dar. Ich denke, dass aus diesen Vorkommnissen österreichweit gelernt werden kann und muss.“
Als konkrete Verbesserungsmöglichkeiten stellen sich folgende Maßnahmen dar:
- Einführung einer 3-Monate-Probephase: Wie auch in anderen Dienstverträgen in anderen Bereichen und Branchen üblich, wird die Möglichkeit der Einführung einer 3-monatigen-Probephase angedacht, um so im Falle einer Nicht-Eignung eines Dienstnehmers eine für alle Seiten sinnvolle Nicht-Weiterbeschäftigung einfach zu ermöglichen.
- Kündigungsmöglichkeit in befristeten Verträgen vereinbaren: Es sollte angedacht werden, in befristeten Dienstverhältnissen ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren, um in entsprechenden Fällen ein rasches Beenden eines Dienstverhältnisses vornehmen zu können.
- Reaktionsabläufe in der Behörde schärfen: Es ist geboten, für verschiedene Falltypen bereits vorab bestimmte Reaktionsabläufe automatisch vorzusehen. So soll eine eigene Checkliste für den Umgang mit ähnlichen Krisensituationen erarbeitet werden und allen Schulen zur Verfügung gestellt werden.
- Lehrerausbildung: Bereits in der Lehrerausbildung sollte noch stärker als bisher ein Bewusstsein sowie eine umfassende Schulung in schulrechtlichen Grundlagen (LBVO, Erziehungsmittel, etc) vorgenommen werden.
VP-Schwarz: Untersuchungsbericht zur HTL Ottakring zeigt fehlende Führungskompetenz des Bildungsdirektors auf.
Untersuchungsbericht für die Öffentlichkeit einsehbar machen
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