Ein 22-Jähriger versuchte am 18. August 2019 in der Polizeiinspektion Sedlitzkygasse (11.,) eine Verlustanzeige rund um sein verlorenes Handy zu machen.
Die Beamten teilten dem Mann mit, dass für Verluste ausschließlich der Fundservice der Stadt Wien zuständig ist.
Am nächsten Tag, den 19. August 2019 betrat der Mann die Polizeiinspektion Leyserstraße (14.) und gab an, dass er in Wien-Simmering von vier unbekannten Personen mit einem Messer zur Herausgabe seines Mobiltelefons gezwungen wurde.
Durch Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien, Außenstelle Süd, konnten die Beamten die Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und die falsche Beweisaussage vor der Kriminalpolizei feststellen. Der österreichische Staatsbürger wurde angezeigt, er gab an eine Bestätigung für eine Handyversicherung zu brauchen.
§ 298 StGB – Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung:
Wer einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vortäuscht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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