Sogar weit überwogen: Ob politisch, menschlich, oder sozial.
Mord an Irene: Lange Haftstrafen für Angeklagte
“Das bringt mir auch mein Kind nicht mehr zurück”! Sagt die verzweifelte Mutter, dem Richter.
Zehn Jahre Haft für Erstangeklagten wegen Mordes. Zwölf Jahre Haft für Zweitangeklagten wegen Beitrag zum Mord und versuchter Bestimmung zu einem RaubmordHohe Haftstrafen im Prozess um den Mord an Irene P. (20) aus Zell am See, die am 20. Oktober 2018 im Stiegenhaus vor ihrer Wohnungstür durch vier Schüsse getötet worden war. Der mutmaßliche Schütze (18) muss für zehn Jahre ins Gefängnis, der nicht geständige Komplize (19) sogar zwölf Jahre. Beide Heranwachsende wurden am Donnerstagabend von einem Geschworenengericht in Salzburg in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.