Wir bekommen jetzt eine Diszplinierbehörde

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Nun wird Erwachsenen gesagt unter Strafe gesagt, was diese sagen dürfen.

Jetzt kommt die Disziplinierbehörde

FPÖ an ÖVP-Mahrer: Die Bundesdisziplinarbehörde nimmt erst am 1. Juli ihre Tätigkeit auf
Das Recht ist nicht ihr Recht.

Herr Nehammer ist nicht für die Justiz zuständig, aber sehr wohl für das Ansehen seines Amtes, des Innenministeriums.

Der Freiheitliche Pressedienst erlaubt sich, dem ÖVP-Sicherheitssprecher Mahrer Nachhilfe im sinnerfassenden Lesen von Pressediensten des politischen Mitbewerbs zu geben.
Karl Nehammer ist Innenminister.
Das Verfahren gegen zwei BMI-Sektionschefs wird von Staatsanwaltschaft geführt. Die Staatsanwaltschaft gehört zum Justizministerium.

Die Verantwortung dafür, dass die Verfahren gegen die nunmehr rechtskräftig angeklagten Personen schon fast sieben Jahre dauern, liegt daher im Justizministerium.
Es mag durchaus sein, dass auch Personen aus dem BMI die Verzögerungen durchaus begrüßt und gefördert haben – und vielleicht weiß Herr Mahrer darüber sogar etwas –, aber diesen Vorwurf hat FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl nicht erhoben, schon gar nicht gegen Innenminister Nehammer.

Sehr wohl ist Nehammer aber für das Ansehen seines Amtes verantwortlich.
Daher hat Herbert Kickl ihn aufgefordert, die beiden Angeklagten vorläufig zu suspendieren. Dafür ist nämlich nicht, wie Mahrer meint, die Bundesdisziplinarbehörde zuständig. Die nimmt nämlich erst am 1. Juli 2020 ihre Tätigkeit auf, wie man schon auf der Startseite ihrer Homepage erfährt und als einst begeisterter Fan der türkis-blauen Bundesregierung, die diese Behörde geschaffen hat, ohnehin wissen sollte.

Man sollte über Schwächen in der Expertise des Herrn Mahrer jedoch hinwegsehen, ist doch dank einem Profil-Bericht bekannt, dass er seinen akademischen Abschluss in nur acht Wochen erlangt hat. Das Fehlen der nötigen Nachhaltigkeit des erworbenen Wissens ist angesichts dessen nur allzu verständlich.

Sima begrüßt Initiative der Justizministerin gegen Hass im Netz.

Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima begrüßt die Initiative von Justizministerin Alma Zadic gegen Hass im Netz: „Das Netz ist kein rechtsfreier Raum und Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Es ist überfällig, dass Opfer Unterstützung bekommen und sie nicht auf sich allein gestellt sind, was etwa die mühsame Ausforschung von Tätern und auch die Kosten für Verfahren gegen Hassposter betrifft“, so Sima. Sie setzt sich seit langem für Verbesserungen in diesem Bereich ein. Sima hat zahlreiche Verfahren gegen Hassposter gewonnen: „Es braucht hier dramatische Vereinfachungen für die Opfer, zu ihrem Recht zu kommen und es ist gut, dass sich die Justizministerin dieses Themas annimmt“, so Sima. Jedes – auch einmalige, und nicht erst wiederholtes Hass-Posting – müsse ausnahmslos verfolgt werden können. Es brauche klare Signale an Hassposter, dass ihre Taten nicht ungestraft bleiben, auch eine Anhebung der Strafhöhen sei zu überlegen.

Für die Opfer ist es aktuell langwierig, in vielen Fällen fast unmöglich, die Täter auszuforschen und zu belangen und das müsse sich laut Sima rasch ändern. Sie fordert zudem die Definition klarer Zuständigkeiten im Strafrecht. Darüber hinaus braucht es laut Sima Finanzierung der Bildungsarbeit zum Thema. Das betrifft auch die Erwachsenenbildung und die Ausbildung von RichterInnen, zudem fordert sie eine Aufstockung der StaatsanwältInnen, die spezifisch gegen Hass im Netz arbeiten.

Quelle
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