Kronen Zeitung: Verständnis und Entgegenkommen: Für so manche Behörde scheinen diese Begriffe oft Fremdwörter zu sein.
Zwei Salzburger sehen sich mit hohen Nachzahlungen konfrontiert – weil sie sich auf Anträgen verschrieben haben.
Und: Einem Flachgauer kommt sein neuer Job im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen.
Reichsbürgerin: Mir wurden in Haft Fäkalien eingeführt
‘I zag di au”: Nina Prolls Mode-Aufreger
Witwe über Attacke: „5 Jahre Haft sind lächerlich“
Grüne Infrastruktur- und Justizpläne lassen Schwanz mit Hund wedeln.
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie Einführung des Bestellerprinzips brauchen genaue Umsetzung, da Zwei derzeit im Infrastruktur- bzw. Justizministerium in Vorbereitung befindliche Pläne, nämlich die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Einführung des Bestellerprinzips, stoßen auf heftige Gegenwehr unter den heimischen ImmobilieneigentümerInnen. Die wesentlichen Ziele dieser beiden Vorhaben – eine leichtere Entscheidungsfindung innerhalb der Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. das Bezahlen einer Vermittlungsleistung durch diejenigen, die sie in Auftrag gegeben haben – werden zwar auch von den Haus- und ImmobilieneigentümerInnen geteilt, doch „so wie überall kommt es auf die rechtlichen Details an, nicht nur auf die Überschriften“, appelliert RA Dr. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), an die Verantwortlichen, damit sich „Zustände wie in Deutschland verhindern lassen und nicht eine kleine Minderheit über die Mehrheit bestimmen kann, das nennt man übrigens Oligarchie“, so Prunbauer.mit nicht eine kleine Minderheit über die Mehrheit bestimmt.
WEG-Reformpläne: „Ablenkung durch Right to Plug“
Der ÖHGB Präsident ortet bei den Reformplänen rund um das WEG eine massive Ablenkung vom Wesentlichen: „Während sich viele über die Sinnhaftigkeit eines Rechtsanspruches auf Elektro-Ladestationen unterhalten, verliert man das Wesentliche leicht aus dem Blick. Das ‚Right to Plug‘ darf nicht dazu führen, dass eine kleine Minderheit über die Mehrheit bestimmen darf!“
Befürchtet wird, dass bei nur einem Drittel Anwesenheitspflicht, 17% der Eigentümergemeinschaft in Zukunft bestimmen können, wer wofür wieviel Geld bezahlt. „Das kann so weit gehen, dass diese kleine Gruppe dann bestimmt, ob EigentümerInnen ihr privates Geld für Hausinvestitionen einsetzen müssen oder ob und in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden, für die dann alle EigentümerInnen haften“, präzisiert Prunbauer.
Der ÖHGB sieht ebenfalls die Notwendigkeit, Entscheidungsfindungen innerhalb der Eigentumsgemeinschaft zu erleichtern. „Eine derartige Machtkonzentration in den Händen von einigen Wenigen kann und darf aber nicht die Lösung sein. Ansonsten werden besonders junge und weniger finanzstarke EigentümerInnen, zum Beispiel PensionistInnen, die neben der geringen Pension ohne finanzielle Rücklagen auf Mieteinnahmen angewiesen sind, aus ihrem Eigentum gedrängt. Das würde nur finanzstarke Investoren begünstigen und ist aus unserer Sicht klar eigentumsfeindlich“, so der ÖHGB Präsident.
Bestellerprinzip: Nur sinnvoll bei richtiger Umsetzung!
Der ÖHGB sieht die Gefahr, dass aus dem eigentlich sinnvollen Plan, der mit der Einführung des Bestellerprinzips umgesetzt werden sollte – dass diejenigen für Vermittlungsleistungen zahlen, die diese auch in Auftrag gegeben haben – eine „ideologische Hexenjagd gegen EigentümerInnen betrieben wird“, so Prunbauer.
Sollte das Bestellerprinzip nach dem Vorbild Deutschlands (2015) eingeführt werden, wonach automatisch die VermieterInnen sämtliche Vermittlungsleistungen zahlen müssen, selbst wenn die Mieterseite den Suchauftrag gegeben hat, bringt das besonders bei stark nachgefragten günstigen Mietwohnungen die Folgen mit sich, die in Deutschland seither leider Realität sind: Massenbesichtigungen von Mietobjekten mit mehreren hundert TeilnehmerInnen, ein Wildwuchs aus oft dubiosen Ablöseforderungen und -zahlungen zwischen Vor- und NachmieterInnen sowie die fehlende Beratung durch fach- und rechtskundige MaklerInnen, die bisher sowohl VermieterInnen als auch potentielle MieterInnen gesetzlich beraten haben. „Das ist unfair den EigentümerInnen gegenüber, schützt die Falschen und ist klar eigentumsfeindlich“, bringt es Prunbauer auf den Punkt.
Rechtliche Umsetzung ist entscheidend!
Sowohl die Reform des WEGs als auch die Einführung des Bestellerprinzips werden grundsätzlich durch den ÖHGB und dessen 30.000 Mitglieder begrüßt. „Daher haben wir uns als größte freiwillige Interessenvertretung der Österreichischen EigentümerInnen auch aktiv im Vorfeld der Gesetzwerdung eingebracht. Wir werden alles dafür tun, dass nun auch die gesetzliche Umsetzung und Anwendung entsprechend sinnvoll verlaufen. Immerhin sind 60% der ÖsterreicherInnen selbst EigentümerInnen und wir wissen, dass sich diese nicht von einer kleinen Minderheit den Willen aufzwingen lassen werden“, schließt Prunbauer.
Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und WohnungseigentümerInnen und privater VermieterInnen. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.
Grüne zu U-Ausschuss: Ladungsliste auf der Spur von Immo-Deals und Gesetzeskauf.
Tomaselli und Stögmüller: Zweite Etappe im U-Ausschuss steht im Zeichen der Schadensbegrenzung.
In der ersten Etappe des Ibiza-U-Ausschusses haben die Abgeordneten Schicht für Schicht ein politisches System freigelegt, dem das Ibiza-Video ein ungeplantes Ende gesetzt hat. “Diese erste Etappe hat unsere Frage: ‘Können sich Reiche Gesetze kaufen?’ leider ganz deutlich mit ‘Ja’ beantwortet”, sagt Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss. So würden Wohlhabende nach wie vor versuchen, Einfluss auf die Gesetzwerdung zu nehmen.
In der zweiten Etappe des U-Ausschusses werde es darum gehen, genug Beweise zu sammeln, um die negativen Entwicklungen aus Zeiten der türkis-blauen Bundesregierung aufzuhalten. “Ich hoffe, dass es uns gelingt, diese Art der Politik endgültig in die Vergangenheit zu befördern. Mir reicht, wenn die kurze Ära von 2017 bis 2019 nur noch in Geschichtsbüchern beschrieben wird und keinen weiteren Schaden anrichten kann”, hofft Tomaselli.
“Es liegt noch ein langer Weg vor uns. Die neue Ladungsliste für den Herbst ist der erste Schritt auf diesem Weg”, meint ihr Kollege David Stögmüller. Über die Ladungsliste wurde lange gerungen. Schon vergangene Woche haben die Grünen den Streitparteien einen Kompromissvorschlag vorgelegt, um die Aufmerksamkeit im U-Ausschuss wieder auf Aufklärung und Kontrolle zu lenken.
“Wer im U-Ausschuss als Auskunftsperson geladen wird, steht schon seit Juli fest. Unklar war bis heute, wann Personen wie der Industrielle Hans Peter Haselsteiner, Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil oder Immobilien-Tycoon René Benko erscheinen sollen. Heute konnte endlich eine Einigung erzielt werden”, so Stögmüller.
Weitere Auskunftspersonen wie Casinos-Chefin Bettina Glatz Kremsner oder der ehemalige Finanzminister Hartwig Löger sollen dazu beitragen, Fragen nach Gesetzeskauf – beispielsweise im Glücksspielbereich oder beim Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) – und Postenschacher detailliert zu beantworten. “Erinnern wir uns an Straches SMS in der Causa Prikraf. Sie lautete, ‘Welches Gesetz wäre für dich wichtig?’ In dieser Causa erwarte ich mir vor allem vom ehemaligen Finanzminister neue Erkenntnisse. Er managte immerhin vor seiner politischen Tätigkeit jene Versicherung, die die größte Nutznießerin der Gesetzesänderung geworden ist.”
Weitere Auskunftsperson im U-Ausschuss ist Investor René Benko. Er wurde nicht nur im Ibiza-Video namentlich erwähnt, er soll auch Auskunft über sein finanzielles Verhältnis zu Parteien und öffentlichen Institutionen geben. Informationen erwarten sich die Grünen außerdem zur sonderbaren Einstellung des Verfahrens gegen ihn rundum den Chaletbau in Lech.
Tomaselli werde die Expertise des Unternehmers auch dafür nutzen, um der Frage nachzugehen, wie weit die Pläne zur Teilprivatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in Form der ARE bereits gediehen sind. Benkos Signa hat auch Geschäfte mit dem öffentlichen Unternehmen gemacht. “Hier wurde Steuergeld zur Errichtung von Luxusimmobilien verprasst. Da müssen wir uns genau ansehen, wie viel Familiensilber der Republik bereits zu günstig verkauft worden ist. Es scheint, dass das Finanzministerium unter Hartwig Löger in der Causa ARE unterm Radar operiert hat. Ich bin gespannt auf seine Auskunft”, so Tomaselli abschließend.
Quelle
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