Wir können uns noch alle erinnern, eine 35-jährige junge Frau am Gehsteig durch Polizeiwagen tödlich verletzt! Der zweite Wagen hat die Frau ebenfalls getroffen, keine Überlebenschance, am Schutzweg, bzw. Gehsteig!
Die Richterin sagte heute zu dem Polizisten: “Sie mussten nicht so schnell fahren, sie haben Verkehrsregeln verletzt, auch im Einsatz muss man kurz anhalten, wenn eine Ampel rot zeigt und nicht einfach drüberfahren, bzw. kurz stehenbleiben, aber die Straße nicht wirklich einsehen können”?
Fahrlässigkeit und mehr: Fünf Monate Bewährung!
Die Eltern, ob die Trauergeld sehen? Davon hat der ORF noch nichts berichtet?
Ist alles offen.
Hier mehr dazu: ORF: Tödlicher Unfall bei Einsatzfahrt: Polizist verurteilt.
Ein 22-jähriger Polizist ist am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er verursachte bei einem Blaulichteinsatz mit dem Streifenwagen einen Unfall, bei dem eine Fußgängerin gestorben ist.
Überhöhtes Tempo ohne dauerhaftes Folgetonhorn
Die Richterin ging am Mittwoch nach einem unfangreichen Beweisverfahren mit drei Verhandlungstagen davon aus, dass der Polizist mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne das Folgetonhorn dauerhaft in Betrieb gesetzt zu haben in den Kreuzungsbereich eingefahren war.