21 Jahre lebte er mit der Frau zusammen, die er mit einem sogenannten Maurerfäustel erschlug.
Das Urteil lebenslänglich: Er: “Ich konnte doch nicht anders”!
“Sie sei ja schuld, nun ist Sie tot”! Er wollte doch immer nur seinen Frieden, seine Ruhe. Was er alles über die, durch seine Hand Ermordete sagte, werden wir hier nicht wiederholen.
Sie soll ruhen können: lebenslänglich, er ist jetzt 66 Jahre, also Freigänge und vorzeitige Entlassung, er könnte noch in Freiheit leben. Lebenslänglich gibt es in dem Fall in Österreich gar nicht. Und Freigänge stehen auch lebenslänglichen angeblich zu.
Am Landesgericht St. Pölten wurde dieser traurige Fall abgehandelt: Seine Aussage habe er sich vielleicht mithilfe der Anwältin gut zurechtgelegt: Sie habe ihm zu Früh aufgeweckt, es machte ihm so zornig, was dann geschah, es war ihr letzter Weckruf für ihn.
Maurerfäustel angeblich im Nachtkästchen: Übertötung, weil er es ja nicht wollte, die schreckliche Tat, hat er die sterbende auch noch erstochen, nachdem er diese erschlagen hatte.
Die lebenslange Haft ist rechtskräftig: Da hatte kein…