Hasspostings und sonstige strafbare Postings nicht für alle!

Hass
Foto: mohamed_hassan / Pixabay License

Einige bekommen jetzt wohl wieder einmal eine saftige Klage, Anwalt eingeschaltet, Stelle informiert. Beweise mitgeschickt. Die wissen scheinbar nicht mal, was ein Hassposting ist und wollen andere beschimpfen?

Was machen, wenn jemand Hasspostings im Netz ablässt? Nun Beweise sammeln. (z. B. Screenshots, E-Mails, Links, Fotos, Protokoll. Wichtig. Damit ist einmal fixiert, was der Hassposter angerichtet hat. Je nach Schaden, Schadensmeldung. Dann wird es etwas dauern, aber der Fall ist aktenkundig. Die jeweilige Person hat nicht wenig Schwierigkeiten. Wie gesagt, es kommt dann noch auf vieles an. Aber der Denkzettel stimmt für den Hassposter. Aktenkundig, bis hin Er/ Sie wird untersucht, darf nichts mehr ins Netz und auch sonst wird es mehr als schwierig.

Quelle, Links für alle die sich informieren wollen, die ebenfalls Opfer von Hasspostern werden.

Hier einige Quellen.

Anzeigen. Sind die Inhalte eines Hasspostings strafrechtlich relevant, können Sie dieses bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Sammeln Sie dazu Beweise (z. B. Screenshots, E-Mails, Links, Fotos, Chatprotokolle, Ausdrucke etc.) und nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Andere werden von der eigenen Partei geschützt!

Hasspostingsklage nicht für alle!

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