Und wieder hagelt es Strafen für Medien: Anwälte haben sich bereits gemeldet.
Kronen Zeitung bereits bemüht um Richtigstellung.
oe24 ist ebenfalls um Richtigstellung bemüht.
Zum dreifachen mutmaßlichen Kindsmord eines Österreichers in Kroatien. Für den die Unschuldsvermutung zu gelten hat.
Auch wenn in der Aussendung von Mord geschrieben wird, darf man das Wort Mord nicht verwenden. Strenge Strafen drohen und viel Geld für den mutmaßlichen Täter, wegen Kränkung, Vorverurteilung etc. Abmahnanwälte haben ein neues Geschäftsmodell entdeckt. Besser gesagt scheinen ein neues Geschäftsmodell entdeckt zu haben, auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Dachte ich mir doch: Das geht nicht gut, was die Tagesmedien wieder schreiben und schon haben diese den Scherm auf.
Meldung, Aussendung apa ots. mit Quelle:
Zum dreifachen mutmaßlichen Kindsmord eines Österreichers in Kroatien
Und wieder wird es heißen an die Tagesmedien; “Sie haben Post”!
Laut Anwälten haben die aber ein eigenes Budget für diese Rechtsstreitigkeiten.
Klarstellung der Großloge von Österreich
Der mutmaßliche Mörder, ein Österreicher, schreibt in seinem „Abschiedstext“, dass ihm in seiner Not niemand geholfen habe, „nicht einmal meine Freimaurerbrüder wie (es folgen zwei Namen) wollten helfen, am Ende haben sie nicht einmal mehr das Telefon abgehoben“.
Diesen Text haben auch einige österreichische Online-Medien übernommen. Die Großloge von Österreich legt Wert auf die Feststellung, dass dieser Mann kein Mitglied einer ihrer Logen ist oder war. Er hat und hatte also mit der österreichischen Freimaurerei nichts zu tun.
Die Tagesmedien trauen sich was und keiner erfährt, was es ihnen kostet!
Rechtsstreitigkeiten inklusive. Nervenaufreibend?
Die 4 Gewalt gegen die 3 Gewalt.
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Quelle
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