Im Jahr 2023 droht so vielen Österreichern wie nie die Obdachlosigkeit.
Auch die Sozialhilfe für Österreicher soll vor der Kürzung stehen.
Höchstgericht sollte sich bei seinen Urteilen an der Praxis orientieren – ideologisch getriebene Urteile sind abzulehnen.
Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass es verfassungswidrig sei, zur Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs oder zur Vermeidung besonderer Härtefälle ausschließlich Sachleistungen zu gewähren. Für FPÖ-Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar: „Die Einschätzung des VfGH geht leider an der Lebensrealität vorbei. Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Mieter nicht in der Lage sind, die vorhandenen finanziellen Mittel so einzuteilen, um den Wohnbedarf decken zu können. In solchen Fällen kann durch Sachleistungen garantiert werden, dass diese Menschen trotzdem weiterhin ein Dach über dem Kopf haben. Diese Sicherheit ist durch den Entscheid des VfGH künftig nicht immer gegeben. Das ist schade.“
Belakowitsch kritisierte auch die ideologische Schlagseite des vorliegenden Urteils. „Die Regelung mit den Sachleistungen war das …