Corona-Regeln: Polizei darf jetzt auch in Wohnungen kontrollieren.
Ein entsprechender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden – die Polizei soll künftig auch in Privatwohnungen die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren dürfen.
Personenregistrierungen können künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender der APA vorliegender Abänderungsantrag soll am Freitag vom Nationalrat beschlossen werden. Der Polizei wird zudem die Befugnis erteilt, in Wohnungen z.B. die Einhaltung von Quarantäne kontrollieren zu können. Die SPÖ reagiert „empört“!
Auch an Silvester wird stark kontrolliert und stark bestraft.
Weihnachten die Polizei im Haus oder Wohnung? Nicht unmöglich.
Heute Vormittag ist es im Kaiser-Franz-Josef Spital in Wien zu einem Angriff eines Patienten auf einen der Ärzte des Hauses gekommen. Der Patient attackierte den Arzt im Ambulanzbereich mit einem mitgebrachten Küchenmesser. Das Opfer wurde […]
Ein 47-jähriger Mann, der am 08.06.2019 beim Schwimmen in der Donau versank, konnte gestern nach zweitätiger Suchaktion von Tauchern tot aufgefunden werden. Die polizeiliche Kommissionierung des Leichnams stellte Tod durch Ertrinken fest. QuelleLink zum Originalartikel, […]
Am Abend des 30.07.2017 erschien eine 33-jährige Salzburgerin in Begleitung einer Zeugin auf der Polizeiinspektion Itzling und zeigte ihren Lebensgefährten wegen gefährlicher Drohung und fortgesetzter Gewaltausübung an. Der 41-jährige Salzburger habe sie zuvor telefonisch mehrmals […]
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.