Dazu sollten wir uns den Paragraphen 202 näher ansehen.
§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen.
(1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Psychische Folgen von Sexuellem Missbrauch
sexuellen Missbrauch, des Verrats durch eine Vertrauensperson, der Hilflosigkeit und des Empfindens von Beschädigt- und Ausgestoßensein machen den sexuellen Kindesmissbrauch zu einem äußerst gravierenden traumatischen Erlebnis.
Wie die Folgen für die betroffenen Jungen und Mädchen langfristig aussehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Nicht alle Kinder, die sexuell missbraucht wurden, entwickeln auffällige Symptome.Eine Gewichtung der einzelnen Faktoren lässt sich kaum vornehmen.
Fest steht: der sexuelle Missbrauch ist ein häufig traumatisches und damit lebensbestimmendes Ereignis